{"id":"bgbl2-1986-7-1","kind":"bgbl2","year":1986,"number":7,"date":"1986-02-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/7#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_7.pdf#page=12","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen","law_date":"1986-01-15T00:00:00Z","page":456,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["456                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nstellung oder Verkauf von Gütern oder Waren, techni-      die deutsche Vermögensteuer, die von diesen Vermögenswer-\nsche Beratung oder technische Dienstleistung oder         ten erhoben wird, anzurechnen.\nBank- oder Versicherungsgeschäfte.\n(7) Zu Artikel 27:\nSind die Bestimmungen des Absatzes 2 Buchstaben a und c\nnicht anzuwenden, so ist die chinesische Steuer, die nach dem     Es besteht Einvernehmen darüber, daß das deutsche Steuer-\nRecht der Volksrepublik China und in Übereinstimmung mit          recht zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen unter\ndiesem Abkommen von den vorbezeichneten Einkünften und            bestimmten Voraussetzungen auf Ersuchen eine Übermittlung\nVermögenswerten erhoben wird, nach Maßgabe der Vorschrif-         von Auskünften vorsieht und daß es möglich ist, der zuständi-\nten des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung auslän-        gen Behörde in der Volksrepublik China ungeachtet des\ndischer Steuern auf die deutsche Einkommen- oder Körper-          genannten Artikels Auskünfte auf Grund dieser Vorschriften zu\nschaftsteuer, die von diesen Einkünften erhoben wird, oder auf    erteilen.\nGeschehen zu Bonn am 10. Juni 1985, in zwei Urschriften,\njede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Bundesrepublik Deutschland\nHans-Dietrich Genscher\nGerhard Stoltenberg\nFür die Volksrepublik China\nTian Ji Yun\nBekanntmachu119\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen\nVom 15. Januar 1986\nDas Übereinkommen vom 3. März 1973 über den\ninternationalen Handel mit gefährdeten Arten freileben-\nder Tiere und Pflanzen (BGBI. 1975 II S. 773) ist nach\nseinem Artikel XXII Abs. 2 in Kraft getreten für\nHonduras                       am          13. Juni 1985\nUngarn                         am       27. August 1985\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 13. März 1985 (BGBI. II S. 592).\nBonn, den 15. Januar 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}