{"id":"bgbl2-1986-6-8","kind":"bgbl2","year":1986,"number":6,"date":"1986-02-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/6#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-6-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_6.pdf#page=4","order":8,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portugiesischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1986-01-13T00:00:00Z","page":416,"pdf_page":4,"num_pages":2,"content":["416                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nBekanntmachung\nüber die Weiteranwendung des deutsch-britischen Abkommens\nüber den Rechtsverkehr im Verhältnis zu Dominica\nVom 13. Januar 1986\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung des Dominicanischen Bundes ist durch Verbalnotenwechsel vom\n26. Oktober 1984/19. April 1985 vereinbart worden, das deutsch-britische\nAbkommen vom 20. März 1928 über den Rechtsverkehr (RGBI. 192811 S. 623)\nim Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Domlnica-\nnischen Bund weiter anzuwenden.\nZustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind in englischer Sprache\nzu richten an das\nMinistry of External Affairs of the Commonwealth of Dominica, Roseau.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n13. April 1960 (BGBI. II S. 1518).\nBonn, den 13. Januar 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Portugiesischen Republik\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. Januar 1986\nIn Lissabon ist durch Notenwechsel vom 7. Februar\n1985/31 . Oktober 1985 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nPortugiesischen Republik eine Vereinbarung über\nFinanzielle Zusammenarbeit getroffen worden. Die Ver-\neinbarung ist\nam 31 . Oktober 1985\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Januar 1986\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nZahn","Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Februar 1986                                          417\nDer Botschafter\nDer Bundesrepublik Deutschland                                                                         Lissabon, den 7. Februar 1985\nWi 444.08\nHerr Minister,                                                             Ebenso wird der für das Vorhaben „Fischereihafen Viana\ndo Castelo\" nicht mehr benötigte Teilbetrag von\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-\n10 000 000,- DM (zehn Millionen Deutsche Mark) für das\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Abkommen\nVorhaben „Wasserbereitstellung Westalgarve\" verwendet.\nzwischen unseren beiden Regierungen vom 4. Februar 1983\nüber Finanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung vor-            2. Im übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähn-\nzuschlagen:                                                                ten Abkommen vom 4. Februar 1983 einschließlich der\n1. Die in Artikel 1 Absatz 2 der zwischen unseren beiden                   Berlin-Klausel (Artikel 7) auch für diese Vereinbarung.\nRegierungen geschlossenen Abkommen vom 4. Februar\n1983 zur Finanzierung der Vorhaben                                  Falls sich die Regierung der Portugiesischen Republik mit\nden in Nummer 1 und 2 enthaltenen Vorschlägen einverstan-\n- ,,Feasibility Studien\"                                          den erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\n- ,,Trinkwasserversorgungssystem in der Ostalgarve\"               Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer\nExzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regie-\nvorgesehenen Beträge von insgesamt 18 000 000,- DM               rungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\n(achtzehn Millionen Deutsche Mark) werden für das Vor-           tritt.\nhaben „Wasserbereitstellung für die Westalgarve\" ver-\nwendet, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit fest-            Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner\ngestellt worden ist.                                     ·       ausgezeichnetsten Hochachtung.\nDr. Werner Schattmann\nSeiner Exzellenz\ndem Staatsminister und Minister\nfür Finanzen und Planung\nder Portugiesischen Republik\nHerrn Dr. Ernäni Lopes\nLissabon\n(Übersetzung)\nMinisterium für Finanzen und Planung\nBüro des Ministers                            Lissabon, den 31. Oktober 1985\nExzellenz,\nich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens zu bestätigen, in dem Sie mir mit\nBezug auf die Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit, die am 4. Februar 1983\nvon unseren beiden Regierungen unterzeichnet wurden, im Namen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland folgendes Sonderabkommen vorschlagen:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nHerr Botschafter, ich benutze den Anlaß, Eure Exzellenz meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung zu versichern.\nDer Minister für Finanzen und Planung\nErnäni Rodrigues Lopes\nAn Seine Exzellenz\nden Botschafter der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Gisbert Poensgen\nLissabon"]}