{"id":"bgbl2-1986-36-6","kind":"bgbl2","year":1986,"number":36,"date":"1986-12-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/36#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-36-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_36.pdf#page=24","order":6,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof","law_date":"1986-11-14T00:00:00Z","page":1020,"pdf_page":24,"num_pages":1,"content":["1020                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nHerauageber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Veroronungen und sonstige\nVeroffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völk81T8Chtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung enassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb)   Zolltarifvof'schriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Jufi 1986 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPRMs dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich\n0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.                          Bundesanzeiger Verlagagn.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nPreis ein Anlagebandes: 11,90 DM (10,80 DM zuzüglich 1,10 DM Ver-                                    Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nsandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Übereinkommens\nüber den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands\nund des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland\nzum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit\nund die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen In Zivil- und Handelssachen\nsowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens\ndurch den Gerichtshof\nVom 14. November 1986\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 zu dem Überein-\nkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark,\nIrlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum\nÜbereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung\ngerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll\nbetreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBI.\n1983 II S. 802) wird bekanntgemacht, daß das Übereinkommen nach seinem\nArtikel 39 Abs. 1 am\n1. November 1986\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und folgenden Staaten in Kraft getre-\nten ist:\nBelgien                                                  Luxemburg\nFrankreich                                               Niederlande\nItalien\nund\nDänemark\nmit der Maßgabe, daß sich das Übereinkommen nicht auf Grönland erstreckt.\nDie Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist am 7. März 1984\nbei dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt\nworden.\nBonn, den 14. November 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Oesterhelt"]}