{"id":"bgbl2-1986-32-2","kind":"bgbl2","year":1986,"number":32,"date":"1986-10-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/32#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-32-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_32.pdf#page=8","order":2,"title":"Bekanntmachung einer Berichtigung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltorganisation für Tourismus (WTO)","law_date":"1986-09-23T00:00:00Z","page":932,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["932                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nSitz im deutschen Geltungsbereich dieses Abkommens aus-                                         Artikel 6\nschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine     Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\nBeteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh-        des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Berlin,\nmigungen.                                                           sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\ngegenüber der Regierung der Republik Kenia innerhalb von drei\nArtikel 5                                 Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-        Erklärung abgibt.\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Dar1ehensgewährung\nArtikel 7\nergebenden Lieferungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des\nLandes Berlin bevorzugt genutzt werden.                                Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Nairobi am 27. Juni 1986 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJ. von Vacano\nFür die Regierung der Republik Kenia\nGeorge Saitoti\nBekanntmachung\neiner Berichtigung über den Geltungsbereich\nder Satzung der Weltorganlsatlon für Tourismus (WTO)\nVom 23. September 1986\nDie Satzung der Weltorganisation für Tourismus (WTO)\nvom 27. September 1970 (BGBI. 1976 II S. 23) ist nach\nihrem Artikel 5 Abs. 3 für\nHonduras                           am 20. September 1979\nKongo                              am 20. September 1979\nNiger                              am 20. September 1979\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 14. August 1986 (BGBI. II S. 884)\nund berichtigt insoweit die Bekanntmachung vom\n10. Dezember 1980 (BGBI. 1981 II S. 2).\nBonn, den 23. September 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. v. Richthofen"]}