{"id":"bgbl2-1986-22-8","kind":"bgbl2","year":1986,"number":22,"date":"1986-07-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/22#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-22-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_22.pdf#page=15","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen","law_date":"1986-06-27T00:00:00Z","page":747,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juli 1986          747\nBekanntmachun~\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Rettung und Rückführung von Raumfahrern\nsowie die Rückgabe von In den Weltraum gestarteten Gegenständen\nVom 27. Juni 1986\nDas Übereinkommen vom 22. April 1968 über die Ret-\ntung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rück-\ngabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen\n(BGBI. 1971 II S. 237) ist nach seinem Artikel 7 Abs. 4 für\nAustralien                             am 18. März 1986\nin Kraft getreten. Australien hat seine Ratifikationsurkunde\nan diesem Tag in London, Moskau und Washington hinter-\nlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 13. Juli 1984 (BGBI. II S. 679).\nBonn, den 27. Juni 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens\nüber Soziale Sicherheit\nVom 3. Juli 1986\nNach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. April 1986\nzu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik\nüber Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem\nAbkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des\nAbkommens (BGBI. 1986 II S. 582) wird bekanntgemacht,\ndaß das Abkommen nach seinem Artikel 37 Abs. 2, das\nZusatzprotokoll nach seinem Artikel 5 Abs. 2\nam 1. August 1986\nin Kraft treten werden.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 26. Juni 1986 in\nBonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 3. Juli 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}