{"id":"bgbl2-1986-22-6","kind":"bgbl2","year":1986,"number":22,"date":"1986-07-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/22#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-22-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_22.pdf#page=13","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen","law_date":"1986-06-23T00:00:00Z","page":745,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juli 1986                                            745\nnehmers aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Verträge             ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftlichen\ngarantieren.                                                            Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.\nArtikel 3\nDie Regierung der Republik Trinidad und Tobago stellt die                                       Artikel 5\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und son-\nDieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die\nstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nAbschluß und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in\nRegierung der Republik Trinidad und Tobago innerhalb von drei\nTrinidad und Tobago erhoben werden.\nMonaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige\nErklärung abgibt.\nArtikel 4\nArtikel 6\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung               Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Port-of-Spain am 8. Mai 1986 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJoachim Richard Vogel\nFür die Regierung der Republik Trinidad und Tobago\nErrol Mahabir\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen\nvon Abfällen und anderen Stoffen\nVom 23. Juni 1986\nDas übereinkommen vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeres-\nverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (BGBI.\n1977 II S. 165, 180) ist nach seinem Artikel XIX Abs. 2 für folgende weitere\nStaaten in Kraft getreten:\nAustralien                                                    am 20. September 1985\nBelgien                                                       am           12. Juli 1985\nnach Maßgabe der nachstehenden Erklärung:\nÜbersetzung\n«Le Gouvernement beige estime qu'en l'etat actuel du droit             ,,Die belgische Regierung ist der Auffassung, daß beim gegen-\ninternational et considerant les travaux en cours dans ce              wärtigen Stand des Völkerrechts und angesichts der auf diesem\ndomaine, certaines dispositions de la Convention ne peuvent ~tre       Gebiet in Gang befindlichen Arbeiten gewisse Bestimmungen des\ninterpretees comme attribuant a un Etat cötier, des droits de          Übereinkommens nicht so ausgelegt werden dürfen, als verliehen\ncontröle des immersions au-dela des limites generalement accep-        sie einem Küstenstaat Kontrollrechte in bezug auf das Einbringen\ntees par le droit international.                                       über die vom Völkerrecht allgemein anerkannten Grenzen hinaus.\nLe Gouvernement beige estime egalement que la presente                  Die belgische Regierung ist ferner der Auffassung, daß dieses\nConvention ne peut etre interpretee comme modifiant en quoi que        Übereinkommen nicht so ausgelegt werden darf, als ändere es in\nce soit l'etat actuel du droit internationalen matiere de responsa-    irgendeiner Weise den gegenwärtigen Stand des Völkerrechts auf\nbilite.»                                                               dem Gebiet der Haftung.\"\nChina                                                         am 21. November 1985\nSeschellen                                                    am 28. November 1985\nSt. Lucia                                                     am 22. September 1985"]}