{"id":"bgbl2-1986-22-12","kind":"bgbl2","year":1986,"number":22,"date":"1986-07-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/22#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-22-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_22.pdf#page=15","order":12,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens über Soziale Sicherheit","law_date":"1986-07-03T00:00:00Z","page":747,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Juli 1986          747\nBekanntmachun~\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Rettung und Rückführung von Raumfahrern\nsowie die Rückgabe von In den Weltraum gestarteten Gegenständen\nVom 27. Juni 1986\nDas Übereinkommen vom 22. April 1968 über die Ret-\ntung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rück-\ngabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen\n(BGBI. 1971 II S. 237) ist nach seinem Artikel 7 Abs. 4 für\nAustralien                             am 18. März 1986\nin Kraft getreten. Australien hat seine Ratifikationsurkunde\nan diesem Tag in London, Moskau und Washington hinter-\nlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 13. Juli 1984 (BGBI. II S. 679).\nBonn, den 27. Juni 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens\nüber Soziale Sicherheit\nVom 3. Juli 1986\nNach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. April 1986\nzu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik\nüber Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem\nAbkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des\nAbkommens (BGBI. 1986 II S. 582) wird bekanntgemacht,\ndaß das Abkommen nach seinem Artikel 37 Abs. 2, das\nZusatzprotokoll nach seinem Artikel 5 Abs. 2\nam 1. August 1986\nin Kraft treten werden.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 26. Juni 1986 in\nBonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 3. Juli 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele","748                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlegeband: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich\n0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nPreis des Anlagebandes: 15,90 DM (14,40 DM + 1,50 DM Versand-                               Postvertriebsstück· Z 1998 A • Gebühr bezahlt\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 16,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1985 - Format DIN A4 - Umfang 424 Seiten\nDie Neuauflage 1985 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nÄnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1985 - Format DIN A4 - Umfang 492 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von je 29,80 DM zuzüglich 3,00 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto \"Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 be-\nzogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %."]}