{"id":"bgbl2-1986-21-13","kind":"bgbl2","year":1986,"number":21,"date":"1986-07-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/21#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-21-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_21.pdf#page=15","order":13,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über den Amtsbereich der nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Remich/Nennig","law_date":"1986-06-11T00:00:00Z","page":731,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Juli. 1986       731\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-<:hineslschen Doppelbesteuerungsabkommens\nVom 9. Juni 1986\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Februar\n1986 zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet\nder Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBI.\n1986 II S. 446) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen\nnach seinem Artikel 30 sowie das dazugehörige Protokoll\nvom selben Tag\nam 14. Mai 1986\nin Kraft getreten sind.\nBonn, den 9. Juni 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung\nüber den Amtsbereich der nebeneinanderliegenden nationalen\nGrenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Remich/Nennig\nVom 11. Juni 1986\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom\n20. Dezember 1985 über den Amtsbereich der nebenein-\nanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Remich/Nennig (BGBI. 1986 II S. 2) wird\nhiermit bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem\n§ 3 Abs. 1\nam 1. Juni 1986\nin Kraft getreten ist.\nAn demselben Tag ist auf Grund des Notenwechsels\nvom 6. Mai 1986 die Vereinbarung vom 30. September/\n25. Oktober 1985 über den Amtsbereich der nebenein-\nanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Remich/Nennig in Kraft getreten.\nBonn, den 11. Juni 1986\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nObert\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nNeusel","732                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag VO<liegen. Postanschrift für AbonnementsbesteUungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,60 DM (1,80 DM zuzüglich\n0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.                 Bundeaanzelger Verlagsgea.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nPreis des Anlagebandn: 8,30 DM (7,20 DM+ 1,10 DM Versandkosten),                            Poatvertrlebastück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 9, 10 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-\nsatz beträgt 7 % .\nFundstellennachweis A\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1985 - Format DIN A4 - Umfang 424 Seiten\nDie Neuauflage 1985 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nAnderu~gen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und.II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkenechtllche Vereinbarungen und Vertrlge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1985 - Format DIN A4 - Umfang 492 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von je 29,80 DM zuzüglich 3,00 DM Porto und Verpackungsspesen\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto \"Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 be-\nzogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %."]}