{"id":"bgbl2-1986-18-17","kind":"bgbl2","year":1986,"number":18,"date":"1986-06-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/18#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-18-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_18.pdf#page=15","order":17,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Personen- und Güterverkehr","law_date":"1986-05-16T00:00:00Z","page":675,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Juni 1986               675\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nzum Schutz der Hersteller von Tonträgern\ngegen die unerlaubte Vervielfältigung\nihrer Tonträger\nVom 13. Mal 1986\nDas Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum\nSchutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte\nVervielfältigung ihrer Tonträger (BGBI. 1973 II S. 1669) ist\nnach seinem Artikel 11 Abs. 2 für\nPeru                                am 24. August 1985\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 28. Dezember 1984 (BGBI. 1985 II\ns. 105).\nBonn, den 13. Mai 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens\nüber die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen\nim Internationalen Personen- und Güterverkehr\nVom 16. Mal 1986\nNach § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 20. November 1984 zu dem Abkommen\nvom 30. März 1984 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Tunesischen Republik über die steuerliche Behandlung\nvon Straßenfahrzeugen im internationalen Personen- und Güterverkehr (BGBI.\n1984 II S. 962) wird bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem § 3 Abs. 1\nam 1. Mai 1986\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tag ist das Abkommen vom 30. März 1984 nach seinem Artikel 5\nAbs. 1 in Kraft getreten.\nBonn, den 16. Mai 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Be rtele","676                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nHerauageber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) ~errechttiche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften\nsowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim\nVerlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-\nlungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20,\n5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 38 20 80.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke je\nangefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt\nauch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben worden\nsind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandko-\nsten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.                                     Bundesanzeiger Verlagages.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-                        Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nsatz beträgt 7 % .\nBundesgesetzb1att-Einbanddecken 1985\nAuslieferung ab FebRl8r 1986\nTeil 1: 17,20 DM                                          (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 17,20 DM                                         (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. alnd enthalten\nAusfOhrung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:            Einbanddecken fOr Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:             Zur Venneidung von Doppellieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prOfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungaauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.\nDie Trtelblätter mit den Hinweisen fOr das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sach-\nverzeichnisse fOr den Jahrgang 1985 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II wurden den Ausgaben\ndes Bundesgesetzblattes 1986 Teil I Nr. 6 bzw. Teil II Nr. 5 im Rahmen des Abonnements beigefOgt.\nBundesanzeiger Vertagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}