{"id":"bgbl2-1986-17-12","kind":"bgbl2","year":1986,"number":17,"date":"1986-05-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/17#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-17-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_17.pdf#page=14","order":12,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über den Verein \"Villa Vigoni\"","law_date":"1986-05-07T00:00:00Z","page":658,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["658                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Vertrages\nüber die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten\nbei der Erforschung und Nutzung des Weltraums\neinschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper\nVom 6. Mal 1986\nDer Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der\nTätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums\neinschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (BGBI. 1969 II S. 1967)\nist nach seinem Artikel XIV Abs. 4 für\nBangladesch                                               am 14. Januar 1986\nin Kraft getreten.\nBangladesch hat seine Beitrittsurkunde am 14. Januar 1986 in London, am\n17. Januar 1986 in Washington und am 24. Januar 1986 in Moskau hinterlegt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n25. Juni 1984 (BGBI. II S. 655).\nBonn, den 6. Mai 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nder Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Italienischen Republik\nüber den Verein „Villa Vlgonl\"\nVom 7. Mal 1986\nIn Bonn sind durch Notenwechsel vom 21. April 1986 zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik\nzwei Vereinbarungen über die Gründung des deutschen privatrechtlichen Vereins\n,. Villa Vigoni\" sowie über die Aufnahme des Vereins in den Rahmen des deutsch-\nitalienischen Kulturabkommens vom 8. Februar 1956 (BGBI. 1958 II S. 77) und\nder hierzu erfolgten Notenwechsel vom 8. Februar 1956 (BGBI. 1958 II S. 77, 83)\nund vom 12. Juli 1961 (BGBI. 1965 II S. 843) geschlossen worden. Die\nVereinbarungen sind\nam 21. April 1986\nin Kraft getreten. Die einleitenden deutschen Noten der Vereinbarungen werden\nnachstehend veröffentlicht.\nDer italienische Minister für Auswärtige Angelegenheiten hat mit Noten vom\n21. April 1986 das Einverständnis der italienischen Regierung zu beiden\nVereinbarungen mitgeteilt.\nBonn, den 7. Mai 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele","Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Mai 1986                                         659\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                                           Bonn, den 21. April 1986\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der                       bringen, womit dem Verein ein jährlicher Zuschuß bewilligt\nBundesrepublik Deutschland und unter Bezugnahme auf das                   wird, der jeweils im Haushaltsplan des Ministeriums für\nzwischen unseren beiden Regierungen geschlossene Kulturab-                Auswärtige Angelegenheiten zu veranschlagen ist und der\nkommen vom 8. Februar 1956 folgende Vereinbarung über den zu              grundsätzlich dem deutschen Beitrag zur Erfüllung der\ngründenden Verein „ Villa Vigoni\", einem deutsch-italienischen            Vereinsaufgaben entspricht.\nZentrum für Studienaufenthalte und Begegnungen auf den\nBis zum Abschluß des vorgenannten Gesetzgebungsverfah-\nGebieten der Wissenschaft, der Bildung und der Kultur, vor-\nrens und sobald sich der Verein auf paritätischer Grundlage\nzuschlagen:\nkonstituiert hat, wird sich die Regierung der Italienischen\n1. Der Verein „Villa Vigoni\" wird nach deutschem Privatrecht              Republik in Übereinstimmung mit dem dafür in Italien\ngegründet und im Vereinsregister Bonn eingetragen. Er wird in       vorgesehenen Verfahren finanziell an der Durchführung\nItalien auf der Grundlage der italienischen Rechtsordnung           einzelner, vom Verein vorgesehener Veranstaltungen beteili-\nanerkannt.                                                          gen, wenn sie kulturell, technisch und wissenschaftlich\nbesonders wertvoll sind und zugleich zur Förderung der\n2. Der Verein fördert die deutsch-italienischen Beziehungen auf            Beziehungen zwischen beiden Ländern beitragen.\nden Gebieten der Wissenschaft, der Bildung und der Kultur\nunter Einbeziehung ihrer Verknüpfungen mit Wirtschaft,           5. Beide Regierungen beteiligen sich an der Arbeit des Vereins\nGesellschaft und Politik durch Studienaufenthalte, Kolloquien,       in seinen Organen gemäß seinen als Anlage zu dieser Note\nGesprächsrunden, Sommerakademien und künstlerische Ver-              beigefügten Statuten.\nanstaltungen in der Villa Vigoni.                                    Sie unterstützen im weitesten Ausmaß eine vergleichbare\nDer Verein widmet der Begegnung des wissenschaftlichen,               Beteiligung ihrer eigenen Staatsangehörigen, Körperschaften\nkünstlerischen und beruflichen Nachwuchses besondere                  und Organisationen an der Villa Vigoni e. V. und ihren\nAufmerksamkeit. Er bietet ein Forum für die Erörterung der            Aktivitäten und tragen dazu bei, daß sie auch außerhalb der\nwissenschaftlichen und technologischen, sozialen, wirtschaft-         eigenen Landesgrenzen bekanntgemacht und Beachtung\nlichen und ökologischen Herausforderungen, denen sich                finden werden.\nbeide Länder und Europa gegenübersehen.                           6. Zur Aufnahme des Vereins \"Villa Vigoni\" in den Rahmen des\nlnterdisziplinarität, die Einbindung in die Kultur beider Länder,     deutsch-italienischen Kulturabkommens vom 8. Februar 1956\ndas Aufgreifen von Themenschwerpunkten von besonderer                 und der hierzu erfolgten Briefwechsel vom 8. Februar 1956\nregionaler Bedeutung und die Offenheit für Themen und                 und vom 12. Juli 1961 wird auf den unter dem heutigen Datum\nTeilnehmer aus anderen Staaten Europas und der Welt sind              zwischen den beiden Regierungen vollzogenen Notenwechsel\nwichtige Grundprinzipien der Vereinsarbeit. Der Verein ver-           verwiesen.\nfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Ziele.         7. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\n3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten                 die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber\ndurch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, wird           der Regierung der Italienischen Republik innerhalb von drei\nnach Maßgabe des jeweiligen Bundeshaushaltsplans dem                  Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegen-\nVerein die ererbte Liegenschaft Villa Vigoni zur unentgelt-           teilige Erklärung abgibt.\nlichen Nutzung überlassen, ihm außerdem einen jährlichen            Falls sich die Regierung der Italienischen Republik mit den\nZuschuß als Beitrag für seine Aufgabenerfüllung sowie die         oben gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden\nerforderlichen Mittel für die Erhaltung der Liegenschaft zur      diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum\nVerfügung stellen. Die Liegenschaft ist in ihrem Bestand          Ausdruck bringende Note Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nungeschmälert zu erhalten.                                        zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum\nIhrer Antwortnote in Kraft tritt.\n4. Die Regierung der Italienischen Republik, vertreten durch den\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten, verpflichtet sich,          Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung mein-er\nsobald wie möglich das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu           ausgezeichneten Hochachtung.\nGenscher\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister der\nItalienischen Republik\nHerm Giulio Andreotti","660                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nHereuegeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVertagsgea.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Tell I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVerOffenttlchungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Tell Nenthält\na) velkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten aowle damit zuaammenhAngende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorachrlften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement Pb-\nbeatellungen müssen bis spAtestens 30. 4. bzw. 31. 10. .Jeden Jahres\nbeim Verlag vortlegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nIOWie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 38 20 80.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil H halbjAhrtich je 54,80 DM. Bnzelatücke\nJe angefangene 16 Selten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Jull 1983 ausgegeben\nworden sind. Ueferung gegen Voreinsendung dea Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 9~509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dleeer Ausgabe: 2,45 DM (f,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Ueferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.                              Bundesanzeiger Verlagages.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte                             Poatvertrlebatück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nSteuersatz beträgt 7 %.\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                                                        Bonn, den 21. April 1986\nHerr Minister,\nich beehre mich, unter Bezug auf den heute unterzeichneten                        die Befreiung von staatlichen wie auch von örtlichen\nNotenwechsel zu dem zu gründenden deutschen privatrechtli-                           Steuern und Abgaben bei entgeltlicher oder unentgeld-\nchen Verein „Villa Vigoni\", der betm Amtsgericht Bonn eingetra-                      licher Übereignung von Grundstücken, die der Verein\ngen und in Loveno di Menaggio (Corno) tätig werden soll,                             \"Villa Vigoni\" erwerben würde;\nfolgendes vorzuschlagen:\n-     die Befreiung von Zöllen und allen anderen Gebühren bei\n1. Der zu gründende Verein wird in den Rahmen des deutsch-\nder Einfuhr von Ausstattungs-, Lehr-, Studien- und\nitalienischen Kulturabkommens vom 8. Februar 1956 und der\nWissenschaftsmaterial, das zur Einrichtung und zum\nhierzu erfolgten Briefwechsel vom 8. Februar 1956 und vom                       Betrieb des Zentrums notwendig ist.\n12. Juli 1961 aufgenommen, damit er die Ziele, derentwegen\ner gegründet wurde, besser verwirklichen und dieselben                3. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nRechte und Vergünstigungen genießen kann, die den                         die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber\ndeutschen Kulturinstituten in Italien und den italienischen               der Regierung der Italienischen Republik innerhalb von drei\nKulturinstituten in der Bundesrepublik Deutschland nach                   Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegen-\nArtikel 3 des genannten Abkommens sowie der Briefwechsel                  teilige Erklärung abgibt.\nvom 8. Februar 1956 und vom 12. Juli 1961 eingeräumt\nwerden.                                                                 Falls sich die Regierung der Italienischen Republik mit den\noben gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden\n2. Im einzelnen wird der Verein folgende Steuerbefreiungen                  diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum\ngenießen:\nAusdruck bringende Note Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\n-    die Befreiung von den direkten staatlichen wie auch              zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum\nörtlichen Steuern, die in Menaggio für die Grundstücke im        Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nBesitz der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-\nanfallen würden und die dem deutsch-italienischen Zen-\ngezeichneten Hochachtung.\ntrum \"Villa Vigoni\" für seine institutionellen Ziele zur\nVerfügung gestellt werden;                                                                                                     Genscher\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister der\nItalienischen Republik\nHerrn Giulio Andreotti"]}