{"id":"bgbl2-1986-12-15","kind":"bgbl2","year":1986,"number":12,"date":"1986-04-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/12#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-12-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_12.pdf#page=16","order":15,"title":"Berichtigung des Europäischen Übereinkommens über die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt","law_date":"1986-03-17T00:00:00Z","page":548,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["548                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil II\nHerauegeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim_ Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nllezugaprels: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nJe angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPrele dleHr Ausgabe: 2.45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.                                      Bundesanzeiger Verlagagee.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte                                   Postvertriebsstück· Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nSteuersatz beträgt 7 %.\nBericht~sung\ndes Europäischen Ubereinkommens\nüber die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen\nbei vorübergehendem Aufenthalt\nVom 17. März 1986\nDer deutsche Wortlaut des Artikels 15 Abs. 1 und 3 des Europäischen Über-\neinkommens vom 17. Oktober 1980 über die Gewährung ärztlicher Betreuung\nan Personen bei vorübergehendem Aufenthalt (BGBI. 1985 II S. 58) muß wie\nfolgt richtig lauten:\n.,(1) In den Beziehungen zwischen                    ,,(3) Haben zwei oder mehr Vertragspar-\neinem beitretenden Staat und einer Ver-              teien, wenn dieses Übereinkommen für\ntragspartei, die dem Beitritt dieses Staa-            sie in Kraft tritt, noch keine Vereinbarung\ntes nicht widersprochen hat, tritt dieses            über die Anwendung der in Absatz 2\nÜbereinkommen am ersten Tag des zwei-                genannten Bestimmungen sowie gege-\nten Monats nach Ablauf des Monats in                 benenfalls noch keine Vereinbarung nach\nKraft, in dem die dieser Vertragspartei              Artikel 7 Absatz 2 treffen können, so wird\nnach Artikel 14 Absatz 2 eingeräumte                 dieses Übereinkommen zwischen diesen\nFrist für einen Widerspruch gegen den                Vertragsparteien erst zu dem Zeitpunkt\nBeitritt dieses Staates abgelaufen ist,              wirksam, wo derartige Vereinbarungen in\noder, wenn es sich um einen in Artikel 14            ihren Beziehungen zueinander anwend-\nAbsatz 3 bezeichneten europäischen                   bar werden.\"\nStaat handelt, am ersten Tag des zweiten\nMonats nach Ablauf des Monats, in dem\nseine Ratifikationsurkunde hinterlegt\nworden ist.\"\nBonn, den 17. März 1986\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nDr. Kaupper"]}