{"id":"bgbl2-1986-10-14","kind":"bgbl2","year":1986,"number":10,"date":"1986-03-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1986/10#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1986-10-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1986/bgbl2_1986_10.pdf#page=13","order":14,"title":"Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens betreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten","law_date":"1986-02-26T00:00:00Z","page":505,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. März 1986            505\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Berufsberatung und die Berufsbildung\nim Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials\nVom 26. Februar 1986\nDas Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufs-\nberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschlie-\nßung des Arbeitskräftepotentials (BGBI. 1980 II\nS. 1370) ist nach seinem Artikel 7 Abs. 3 für\nVenezuela                        am 8. Oktober 1985\nin Kraft getreten; es wird ferner für\nSan Marino                         am 23. Mai 1986\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 7. Juni 1985 (BGBI. II S. 807).\nBonn, den 26. Februar 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten des Abkommens\nbetreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe\nauf die Rechte und Pflichten der Ehegatten In ihren persönlichen Beziehungen\nund auf das Vermögen der Ehegatten\nVom 26. Februar 1986\nDas Abkommen vom 17. Juli 1905 betreffend den Gel-\ntungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen\nder Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in\nihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen\nder Ehegatten (RGBI. 1912 S. 453) ist von der\nBundesrepublik Deutschland am 14. Januar 1986\ngekündigt worden. Das Abkommen wird daher nach\nseinem Artikel 15 für die\nBundesrepublik Deutschland - am 23. August 1987\naußer Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 28. April 1977 (BGBI. II S. 444).\nBonn, den 26. Februar 1986\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}