{"id":"bgbl2-1985-33-5","kind":"bgbl2","year":1985,"number":33,"date":"1985-10-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/33#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-33-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_33.pdf#page=5","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern","law_date":"1985-09-05T00:00:00Z","page":1117,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober 1985                       1117\n(Übersetzung)\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nAbteilung für wirtschaftliche\nund soziale Angelegenheiten\nNr. 6582\nSan Salvador, den 25. Juni 1985\nHerr Geschäftsträger,\nich beehre mich, mich an Eure Exzellenz zu wenden unter Bezugnahme auf Ihre Note\nvom 11. Juni 1985, mit der die folgende Vereinbarung über Finanzielle Zusammenar-\nbeit vorgeschlagen wird:\n(Es folgt der Wortlaut der Vereinbarung.)\nDie Regierung von EI Salvador erklärt sich mit den in der vorstehenden Note enthal-\ntenen Vorschlägen einverstanden; somit bilden die Note Eurer Exzellenz und diese\nNote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die mit dem heutigen\nDatum in Kraft tritt.\nIch benutze diese Gelegenheit, um Ihre Exzellenz meiner ausgezeichneten Hoch-\nachtung und Wertschätzung zu versichern.\nRodolfo Antonio Castillo Claramount\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nHerrn Geschäftsträger\nder Bundesrepublik Deutschland\nSan Salvador\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-israelischen Abkommens\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nauf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern\nVom 5. September 1985\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Februar 1985 zu dem Abkom-\nmen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nStaat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nach-\nlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom\n20. Januar 1984 (BGBI. 1985 II S. 394) wird. bekanntgemacht, daß das\nAbkommen nach seinem Artikel 18, das Änderungsprotokoll nach seinem\nArtikel III sowie der Notenwechsel vom 29. Mai 1980 zu dem Abkommen\nam 2. Oktober 1985\nin Kraft treten werden.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 2. September 1985 in Bonn ausge-\ntauscht worden.\nBonn, den 5. September 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}