{"id":"bgbl2-1985-32-6","kind":"bgbl2","year":1985,"number":32,"date":"1985-09-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/32#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-32-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_32.pdf#page=11","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und des Zusatzprotokolls","law_date":"1985-08-20T00:00:00Z","page":1103,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. September 1985                                       1095\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik EI Salvador\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. August 1985\ntn San Salvador ist am 28. September 1984 ein\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik .\nDeutschland und der Regierung der Republik EI Salva-\ndor über Finanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet\nworden. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 7\nam 7. Februar 1985\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. August 1985\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbiet\nIm Auftrag\nZahn\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik EI Salvador\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 (2) In dem in Absatz (1) genannten Betrag sind folgende\nFinanzierungszusagen für Projekte enthalten, die in beider-\nund\nseitigem Einvernehmen nicht durchgeführt werden:\ndie Regierung der Republik EI Salvador,\na) 5 000 000,- DM (in Worten: fünf Millionen Deutsche Mark)\naus dem mit Abkommen vom 27. April 1976 zugesagten\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nDarlehen, welches durch Beschluß Nr. 328 des Ministeri-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nums für Auswärtige Angelegenheiten vom 21. Mai 1976\nEI Salvador,                                                          genehmigt und durch Decreto Legislativo Nr. 21 vom\n10. Juni 1976 ratifiziert wurde, beide am 30. Juni 1976 im\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen               Diario Oficial Nr. 121, Band 251, veröffentlicht; durch Dekret\ndurch partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festi-         Nr. 245 der Gesetzgebenden Versammlung vom 31. März\ngen und zu vertiefen,                                                  1977, veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 84, Band 255, vom\n6. Mai des gleichen Jahres wurde das Finanzministerium\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-          ermächtigt, mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau den Dar-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                               lehensvertrag für die Finanzierung von Investitionsvorha-\nben kleiner Privatunternehmen und Genossenschaften der\nin der Absicht zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung       verarbeitenden Industrie un~ des Handwerks über FIGAPE\nin EI Salvador beizutragen,                                           zu unterzeichnen.\nb) 8 000 000,- DM (in Worten: acht Millionen Deutsche Mark)\nunter Bezugnahme auf die „Gemeinsame Erklärung\" über               aus dem mit Abkommen vom 25. Februar 1980 zugesagten\ndie entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen beiden             Darlehen, welches durch Beschluß Nr. 351 des Ministeri-\nLändern vom 17. Juli 1984,                                            ums für Auswärtige Angelegenheiten vom 19. Mai 1980\ngenehmigt und durch Decreto Legislativo Nr. 281 vom\nsind wie folgt übereingekommen:                                    9. Juni des gleichen Jahres, veröffentlicht im Diario Oficial\nNr. 111, Band 267, vom 13. Juni 1980, ratifiziert wurde.\nArtikel 1\nc) 750 000,- DM (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-            Deutsche Mark) aus dem mit Regierungsvereinbarung vom\nlicht es der Regierung der Republik EI Salvador, von der Kre-         2. Oktober 1978/26. Oktober 1978 zugesagten Finanzie-\nditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, Darlehen und          rungsbeitrag; Notenwechsel genehmigt durch Beschluß\nzur Vorbereitung sowie für notwendige Begleitmaßnahmen zur            Nr. 740 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten\nDurchführung und Betreuung der Vorhaben erforderliche                 vom 17. Dezember 1978, veröffentlicht im Diario Oficial\nFinanzierungsbeiträge bis zu insgesamt 47 579 000,- DM (in            Nr. 12, Band 262, vom 18. Januar 1979, wobei der Finan-\nWorten: siebenundvierzig Millionen fünfhundertneunundsieb-            zierungsbeitrag zur Finanzierung der Beratung des FIGAPE\nzigtausend Deutsche Mark) zu erhalten.                                durch deutsche Fachkräfte vorgesehen ist."]}