{"id":"bgbl2-1985-31-16","kind":"bgbl2","year":1985,"number":31,"date":"1985-08-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/31#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-31-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_31.pdf#page=11","order":16,"title":"Bekanntmachung des Briefwechsels vom 5. Juli 1985 zum Protokoll vom 16. November 1978 zu der Vereinbarung vom 25. April 1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen","law_date":"1985-08-12T00:00:00Z","page":1079,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. August 1985                       1079\nBekanntmachung\nzur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit\nVom 9. August 1985\nUnter Bezugnahme auf seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur\nEuropäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zu dem\ndazugehörigen Protokoll (BGBI. 1970 II S. 909, 949) am 15. Mai 1984\nabgegebenen Erklärung (vgl. die Bekanntmachung vom 27. September\n1984/BGBI. II S. 946) hat Port u g a I mit Schreiben vom 13. Mai 1985 dem\nGeneralsekretär des Europarats die nachstehende Erklärung notifiziert:\n(Übersetzung)\nccle Portugal a ratifie le Code europeen     „Portugal hat die Europäische Ordnung\nde Securite Sociale et son Protocole le        der Sozialen Sicherheit und das Protokoll\n15 mai 1984. Faisant suite a cette ratifica-  dazu am 15. Mai 1984 ratifiziert. Im\ntion, le Portugal declare accepter egale-      Anschluß an diese Ratifikation erklärt\nment les obligations dudit Code en ce qui      Portugal, daß es auch die Verpflichtungen\nconcerne la Partie IV teile que modifiee       aus Teil IV dieser Ordnung in der durch\npar le Protocole».                             das Protokoll geänderten Fassung an-\nnimmt.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n27. September 1984 (BGBI. II S. 946).\nBonn, den 9. August 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\ndes Briefwechsels vom 5. Juli 1985\nzum Protokoll vom 16. November 1978 zu der Vereinbarung vom 25. April 1974\nzwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik\nüber den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen\nVom 12. August 1985\nIn Berlin ist durch Briefwechsel vom 5. Juli 1985 zwischen den Beauftragten\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deut-\nschen Demokratischen Republik eine Vereinbarung über die Weiterführung\ndes Protokolls vom 16. November 1978 zu der Vereinbarung vom 25. April\n1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen\nRepublik über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen (BGBI. 1974\nII S. 621) getroffen worden. Die Vereinbarung ist\nam 5. Juli 1985\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n13. August 1982 (BGBI. II S. 776).\nBonn, den 12. August 1985\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hans Tietmeyer","1080                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nDer Leiter                                                        Ministerrat\nder Ständigen Vertretung der                                der Deutschen Demokratischen Republik\nBundesrepublik Deutschland                                           Ministerium der Finanzen\nStaatssekretär Dr. Hans Otto Bräutigam                                            Staatssekretär\nBerlin, den 5. Juli 1985                                          Berlin, den 5. Juli 1985\nMinisterrat                                                       Leiter der Ständigen Vertretung\nder Deutschen Demokratischen Republik                             der Bundesrepublik Deutschland\nMinisterium der Finanzen                                          Herrn Dr. Hans Otto Bräutigam\nHerrn Staatssekretär Dr. Walter Siegert                           Berlin\nBerlin\nSehr geehrter Herr Dr. Siegert,                                   Sehr geehrter Herr Dr. Bräutigam!\nich beehre mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:                     Ich beehre mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\nEs besteht Einvernehmen, daß                                      Es besteht Einvernehmen, daß\n1. die in Ziffer 1 bis 3 des Protokolls vom 16. November 1978     1. die in Ziffer 1 bis 3 des Protokolls vom 16. November 1978\nzu der Vereinbarung vom 25. April 1974 zwischen dem               zu der Vereinbarung vom 25. April 1974 zwischen dem\nBundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutsch-           Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen\nland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demo-            Republik und dem Bundesminister der Finanzen der Bun-\nkratischen Republik über den Transfer aus Guthaben in             desrepublik Deutschland über den Transfer aus Guthaben\nbestimmten Fällen getroffenen Regelungen in den Jahren            in bestimmten Fällen getroffenen Regelungen in den Jah-\n1986 bis 1990 mit der Maßgabe weitergeführt werden, daß           ren 1986 bis 1990 mit der Maßgabe weitergeführt werden,\ndaß\n- die Deutsche Demokratische Republik in diesem Zeit-             - die Deutsche Demokratische Republik in diesem Zeit-\nraum jährlich.70 Millionen Deutsche Mark in vier gleich           raum jährlich 70 Millionen Deutsche Mark in vier gleich\nhohen Beträgen zu Beginn eines jeden Vierteljahres für            hohen Beträgen zu Beginn eines jeden Vierteljahres für\nden Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen auf das            den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen auf das\nbestehende Verrechnungskonto einzahlt und                         bestehende Verrechnungskonto einzahlt und\n- der Transfer aus der Deutschen Demokratischen Repu- ·           - der Transfer aus der Deutschen Demokratischen Repu-\nblik in die Bundesrepublik Deutschland den Transfer aus           blik in die Bundesrepublik Deutschland den Transfer aus\nder Bundesrepublik Deutschland in die Deutsche Demo-              der Bundesrepublik Deutschland in die Deutsche Demo-\nkratische Republik um 70 Millionen Deutsche Mark                  kratische Republik um 70 Millionen Deutsche Mark\nbeziehungsweise Mark der Deutschen Demokratischen                 beziehungsweise Mark der Deutschen Demokratischen\nRepublik pro Jahr überschreitet                                   Republik pro Jahr überschreitet\nsowie                                                             sowie\n2. 1990 Gespräche über eine Weiterführung der bestehenden         2. 1990 Gespräche über eine Weiterführung der bestehenden\nRegelung geführt werden.                                          Regelung geführt werden.\nMit vorzüglicher Hochachtung                                      Mit vorzüglicher Hochachtung\nDr. Brä ut i ga m                                                 Dr. Siegert"]}