{"id":"bgbl2-1985-30-1","kind":"bgbl2","year":1985,"number":30,"date":"1985-08-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/30#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_30.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung des Internationalen Zentrums für die Registrierung fortlaufend erscheinender Veröffentlichungen","law_date":"1985-07-30T00:00:00Z","page":1045,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1045\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                    Z 1998 A\n1985                  Ausgegeben zu Bonn am 22. August 1985                                                                                                             Nr. 30\nTag                                                                  In h a I t                                                                                       Seite\n30. 7. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung des Internationalen Zentrums für die\nRegistrierung fortlaufend erscheinender Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1045\n1. 8. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur\nVerhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der durch das Protokoll von 1978\ngeänderten Fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1046\n1. 8. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über\ndie grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         104 7\n5. 8. 85 Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Internationalen Union für die Erhaltung der\nNatur und der natürlichen Hilfsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1048\n6. 8. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale\nAnerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren . . . .                                                                    1067\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nder Satzung des Internationalen Zentrums\nfür die Registrierung fortlaufend erscheinender Veröffentlichungen\nVom 30. Juli 1985\nDie Satzung des Internationalen Zentrums für die\nRegistrierung fortlaufend erscheinender Veröffent-\nlichungen vom 14. November 197 4 (BGBI. 1983 II\nS. 706, 712) ist nach ihrem Artikel 2 für\nIndien                                                           am 21. März 1985\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 29. Januar 1985 (BGBI. II\nS. 389).\nBonn, den 30. Juli 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Redies"]}