{"id":"bgbl2-1985-29-14","kind":"bgbl2","year":1985,"number":29,"date":"1985-08-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/29#page=62","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-29-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_29.pdf#page=62","order":14,"title":"Bekanntmachung des Protokolls über die Verlängerung des deutsch-chinesischen Abkommens über die wirtschaftliche Zusammenarbeit","law_date":"1985-08-05T00:00:00Z","page":1042,"pdf_page":62,"num_pages":3,"content":["1042                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nBekanntmachung\ndes Protokolls über die Verlängerung des deutsch-chinesischen Abkommens\nüber die wirtschaftliche Zusammenarbeit\nVom 5. August 1985\nIn Bonn ist am 10. Juni 1985 ein Protokoll zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Volksrepublik China über die Verlänge-\nrung des Abkommens über die wirtschaftliche Zusam-\nmenarbeit (BGBI. 1979 II S. 1208) unterzeichnet wor-\nden. Das Protokoll ist\nam 10. Juni 1985\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. August 1985\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Abel","Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. August 1985                                   1043\nProtokoll\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik China\nüber die Verlängerung des Abkommens\nüber die wirtschaftliche Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                         Artikel 2\nund                                    Die Vertragsparteien unterstreichen die wachsende Bedeu-\ntung folgender Aspekte der Zusammenarbeit Im Rahmen\ndie Regierung der Volksrepublik China\ndieses Abkommens:\n(nachstehend die Vertragsparteien genannt)\n- Kooperation in Form gemischter Gesellschaften in Produk-\n- in Anerkennung der Tatsache, daß sich das am 24. Oktober          tion und Vertrieb\n1979 unterzeichnete Abkommen zwischen den Vertrags-           - Kooperation von Unternehmen, Organisationen und Insti-\nparteien über die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den\ntutionen aus beiden Lindem auf den Märkten der Vertrags-\nvergangenen fünf Jahren als Grundlage für die Förderung           parteien oder in dritten Ländern\nder wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Ver-\ntragsparteien bewährt hat und der Grundinhalt des Abkom-       - Kooperation mittlerer und kleiner Firmen aus beiden Län-\nmens nach wie vor den Bedürfnissen der weiteren Entwick-          dern\nlung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden      - Kooperation in der Umwelttechnik und bei hochtechnologi-\nLindem entspricht,                                                schen Gütern.\n- in Erkenntnis der großen Bedeutung, die die wirtschaftliche\nZusammenarbeit für die Beziehungen zwischen beiden\nLändern erlangt hat,\nArtikel 3\n- aus dem Wunsch heraus, die Wirtschaftsbeziehungen\nzwischen beiden Lindem auszubauen und zu vertiefen,               Dieses Protokoll gilt im Einklang mit der bestehenden Lage\nauch für Berlin (West).\nsind, wie folgt, übereingekommen:\nArtikel 1\nDie Vertragsparteien verlängern die in Artikel 12 Absatz 1                                Artikel 4\nfestgelegte Gültigkeitsdauer des Abkommens bis zum                  Dieses Protokoll tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\n31. Dezember 1995.                                               Kraft.\nUnterzeichnet in Bonn am 10. Juni 1985 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung de·r Bundesrepublik Deutschland\nHans-Dietrich Genscher\nFür die Regierung der Volksrepublik China\nWu Xueqian","1044                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\n~                Der Bundesminister der Justiz - Veftag: Bundeunzeiger\nVe,tagsges.m.b.H. - Oructc Bundetdruc:Mr91 Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgeeetzblatt Tell I enthln Geeetze. Verordnungen und 10n1tige\nYer6ffentlichungen von weMntlicher Bedeutung.\nBundMgesetzblatt Tell II enthllt\na) VO!kenechtllche Vereinbarungen und Vertrlge mit der DDR und die zu\nthrer Inkraftsetzung oder Durchaetzung eftuaenen RechtsYOl'schrif-\nt.n IOWie damit zusammenhlngende Bekanntmachungen,\nb) ZolltaritYorlchrlften .\n......lbedlngungen: laufender Bezug nur Im Vet1agubonnement. Ab-\nbNtellungen müssen bis spltestens 30. 4. bzw. 31. 10. Jeden Jatves\nbeim Ver1ag vorliegen. Postanschrift für Aboniwitst,eatelungen\nIOWle Bestellungen bereits erschienener Auagaben: Bundesgeeetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 87 bis 88.\nleaugeprela: Für Tel11 und Teff I halbjlhrtich Ja 54,80 DM. EinHlstüd(e\nJa angefangene 18 Selten 1,65 DM zuzüglich Verundkoeten. DieNr PNia\ngilt auch für Bundesgeaetzblltter, die vor dem 1. Jull 1883 auageget,en\nworden aind. Lieferung gegen Vor9inNndung dN BetragN auf du Post-\ngirokonto Bundesgeaetzblatt KOln 3 89-509 oder gegen Voraua'9chnung.\nPNla dlNer Auapbe: 7,70 DM (8,80 DM zuzüglich 1,10 DM Verund-                 ...._......, Verteeae-.mJa.H. · Poetfedl 13 20 · 5300 Bonn 1\nllo.ten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM. Im Bezugapreis\ni.t die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betrlgt 7%.\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbanangen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1984- Format DIN A4 - Umfang 428 Seiten\nDie Neuauflage 1984 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nÄnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nNachtrag zum Fundstellennachweis A\nAbgeschlossen am 30. Juni 1985 - Format DIN A4 - Umfang 20 Seiten\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbanangen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1984 - Format DIN A4 - Umfang 476 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und Ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nBnzetst0cke können zum Preis von 28,35 DM ZUZOglich 3,00 DM Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto .Bundesgesetzblatt· Köln 3 99-509 bezogen\nwerden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %."]}