{"id":"bgbl2-1985-27-5","kind":"bgbl2","year":1985,"number":27,"date":"1985-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/27#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-27-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_27.pdf#page=12","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Veröffentlichungen","law_date":"1985-07-22T00:00:00Z","page":888,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["888                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber den internationalen Austausch von Veröffentlichungen\nVom 22. Juli 1985\nBrunei Darussalam hat am 25. Januar 1985 dem Generaldirektor der\nOrganisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur\nnotifiziert, daß es sich an das Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über\nden iriternationalen Austausch von Veröffentlichungen (BGBI. 1969 II\nS. 1569) gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der Unab-\nhängigkeit durch das Vereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt\nworden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n26. September 1984 (BGBI. II S. 936).\nBonn, den 22. Juli 1985     \\\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\ngegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und des Protokolls\nüber die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission\nVom 22. Juli 1985\nBrunei Darussalam hat am 25. Januar 1985 dem Generaldirektor der\nOrganisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur\nnotifiziert, daß es sich an\ndas Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im\nUnterrichtswesen (BGBI. 1968 II S. 385)\nund\ndas Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlich-\ntungs- und Vermittlungskommission zur Beilegung möglicher Streitigkeiten\nzwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens gegen Diskriminie-\nrung im Unterrichtswesen (BGBI. 1968 II S. 385, 402)\ngebunden betrachtet, deren Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit\ndurch das Vereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen\nvom 25. Mai 1983 (BGBI. II S. 410) und vom 29. November 1983 (BGBI. II\ns. 789).\nBonn, den 22. Juli 1985\nDer Bunciesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}