{"id":"bgbl2-1985-27-3","kind":"bgbl2","year":1985,"number":27,"date":"1985-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/27#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-27-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_27.pdf#page=10","order":3,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bolivien über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1985-07-15T00:00:00Z","page":886,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["886                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Bolivien\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 15. Juli 1985 .\nIn La Paz ist am 13. Mai 1985 ein Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Bolivien über Finanzielle\nZusammenarbeit unterzeichnet worden. Das Abkom-\nmen ist nach seinem Artikel 7\nam 13. Mai 1985\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 15. Juli 1985\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Preuss\nAbkommen\nzwjschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Bolivien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               a) für das Vorhaben „Modernisierungs- und Umweltschutz-\nmaßnahmen für die Zinnhütte Vinto (Alta ley)\" ein Dar-\nund\nlehen bis zu 14 Millionen DM (in Worten: vierzehn Millionen\ndie Regierung der Republik Bolivien -                    Deutsche Mark)\nund\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik            b) für das Vorhaben „Betriebsberatung für die Zinnhütte Vinto\nBolivien,                                                               (Alta ley)\" einen Finanzierungsbeitrag bis zu 1 Million DM\n(in Worten: eine Million Deutsche Mark)\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen             zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit der\ndurch partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festi-       Vorhaben festgestellt worden ist.\ngen und zu vertiefen,\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Ein-\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-        vernehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             Deutschland und der Regierung der Republik Bolivien durch\nandere Vorhaben ersetzt werden. Der Finanzierungsbeitrag\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung    gemäß Absatz 1 Buchstabe b wird in ein Darlehen umgewan-\nin der Republik Bolivien beizutragen,                               delt, wenn er nicht für die vorgesehenen Maßnahmen ver-\nwendet wird.\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen über\nFinanzielle und Technische Zusammenarbeit vom 22. bis\n24. Mai 1984 in La Paz -                                                                       Artikel 2\nDie Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge\nsind wie folgt übereingekommen:\nund die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt wer-\nden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die\nArtikel 1\nzwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfän-\n( 1) Die Regierung der Bundesrepublik ermöglicht es der         ger des Darlehens und des Finanzierungsbeitrags zu schlie-\nRegierung der Republik Bolivien, von der Kreditanstalt für          ßenden Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland\nWiederaufbau, Frankfurt am Main,                                    geltenden Rechtsvorschriften unterliegen."]}