{"id":"bgbl2-1985-24-3","kind":"bgbl2","year":1985,"number":24,"date":"1985-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/24#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-24-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_24.pdf#page=12","order":3,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-italienischen Vertrags über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung","law_date":"1985-06-14T00:00:00Z","page":836,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["836                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag. Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze. Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen.\nb) Zolllarifvorschriften\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschritt für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54.80 DM. Einzelstucke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzuglich Ve~sandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1 Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung\nPreis dieser Ausgabe: 2.45 DM ( 1.65 DM zuzughch 0:80 DM Versand-                       Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Posttach 13 20 · 5300 Bonn 1\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%                          Postvertriebsstück· Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-italienischen Vertrags\nüber die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959\nüber die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung\nVom 14. Juni 1985\n. Nach Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. Februar 1982 zu dem Vertrag\nvom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der lta-\n.lienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens\nvom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung\nseiner Anwendung (BGBI. 1982 II S. 111) wird bekanntgemacht, daß der\nVertrag nach seinem Artikel XVII Abs. 2\nam 4. Juli 1985\nin Kraft treten wird. Die Ratifikationsurkunden sind am 4. Juni 1985 in Bonn\nausgetauscht worden.\nBonn, den 14. Juni 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}