{"id":"bgbl2-1985-22-15","kind":"bgbl2","year":1985,"number":22,"date":"1985-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/22#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-22-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_22.pdf#page=15","order":15,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau","law_date":"1985-06-07T00:00:00Z","page":807,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Juni 1985     807\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Berufsberatung und die Berufsbildung\nim Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials\nVom 7. Juni 1985\nDas Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufs-\nberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschlie-\nßung des Arbeitskräftepotentials (BGB!. 1980 II\nS. 1370) wird nach seinem Artikel 7 Abs. 3 für\nFrankreich                 am 10. September 1985\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 5. März 1985 (BGBI. II S. 560).\nBonn, den 7. Juni 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 150\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau\nVom 7. Juni 1985\nDas Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeits-\nverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau (BGBI. 1980 II\nS. 1254) wird nach seinem Artikel 12 Abs. 3 für\nCosta Rica                 am 25. September 1985\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 5. März 1985 (BGBI. II S. 590).\nBonn, den 7. Juni 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele","808                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nHereuageber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVer1agsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze. Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung odef Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugebecßngungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugeprels: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich\n0,80 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.             Bundesanzeiger Yerlagagea.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte\nSteuersatz beträgt 7%.                                                                  Poatvertriebntück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1984 - Format DIN A4 - Umfang 428 Seiten\nDie Neuauflage 1984 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen\nÄnderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die\nnach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-\nanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1984 - Format DIN A4 - Umfang 476 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und.ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die\nVerträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-\ngängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder\nsonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgegeben vom Bundesminister der Justiz\nEinzelstücke können zum Preis von 28,35 DM zuzüglich 3,00 DM Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen\nwerden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %."]}