{"id":"bgbl2-1985-2-18","kind":"bgbl2","year":1985,"number":2,"date":"1985-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/2#page=39","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-2-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_2.pdf#page=39","order":18,"title":"Bekanntmachung über die Verlegung des Sitzes des Obersten Rückerstattungsgerichts von Herford nach München","law_date":"1984-12-29T00:00:00Z","page":95,"pdf_page":39,"num_pages":2,"content":["Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Januar 1985           95\nBekanntmachung\n.     über das Inkrafttreten des Vertrags\nzur Änderung des deutsch-österreichischen Vertrags\nüber zoll- und paßrechtliche Fragen,\ndie sich an der deutsch-österreichischen Grenze\nbei Staustufen und Grenzbrücken ergeben\nVom 21. Dezember 1984\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. August 1984 zu dem Vertrag\nvom 27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom 31. Mai 1967 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und\npaßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei\nStaustufen und Grenzbrücken ergeben (BGBI. 1984 II S. 832) wird bekannt-\ngemacht, daß der Vertrag vom 27. April 1983 .nach seinem Artikel V Abs. 2\nam 1. Februar 1984\nin Kraft treten wird.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 27. November 1984 in Wien aus-\ngetauscht worden.\nBonn, den 21. Dezember 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber die Verlegung des Sitzes des Obersten Rückerstattungsgerichts\nvon Herford nach München\nVom 29. Dezember 1984\nDer Beschluß des Präsidiums des Obersten Rückerstattungsgerichts in\nHerford vom 23. September 1983 wird nachstehend bekanntgemacht. Die\nRegierungen der Drei Mächte und die Bundesregierung haben diesem\nBeschluß mittlerweile zugestimmt.\nBonn, den 29. Dezember 1984\nDer Bundesminister der Justiz\nHans A. Engelhard\nAuf Vorschlag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß\nArtikel 1 Abs. 6 a der Satzung des Obersten Rückerstattungsgerichts\nvorbehaltlich der Zustimmung der Drei Mächte der Sitz des Gerichts zum\n1. Januar 1985 von Herford nach München verlegt.\nHerford, den 23. September 1983\nDer Präsident\ndes Obersten Rückerstattungsgerichts\nGunnar Lagergren","96                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nHerauageber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVertagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dein 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,95 DM (4,95 DM zuzüglich 1.- DM Versand-                   Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Po.tfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,75 DM Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.                    Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken 1984\nAuslieferung ab Februar 1985\nTeil 1: 16,70 DM                                    (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 8,35 DM                                    (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung\n7 'lb MwSt. sind enthalten\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren\nHinweis:           Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:           Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachver-\nzeichnisse für den Jahrgang 1984 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II liegen einer der nächsten\nAusgaben des Bundesgesetzblattes 1985 Teil I bzw. Teil II im Rahmen des Abonnements bei.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}