{"id":"bgbl2-1985-19-8","kind":"bgbl2","year":1985,"number":19,"date":"1985-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/19#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-19-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_19.pdf#page=17","order":8,"title":"Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang Bad Bentheim-Autobahn/Oldenzaal-Autoweg","law_date":"1985-05-14T00:00:00Z","page":705,"pdf_page":17,"num_pages":3,"content":["Nr. 19 - Tag der ~usgabe: Bonn, den 31. Mai 1985                                705\nVerordnung\nüber die Zusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang Bad Bentheim-Autobahn/Oldenzaal-Autoweg\nVom 14. Mai 1985\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes vom                                   §2\n25. August 1960 zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem          leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des in der\nKönigreich der Niederlande über die Zusammenlegung       Eingangsformel genannten Gesetzes auch im Land\nder Grenzabfertigung und über die Einrichtung von        Berlin.\nGemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an\nder deutsch-niederländischen Grenze (BGBI. 1960 II                                   §3\nS. 2181) wird verordnet:\n(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an\n§ 1                             dem die Vereinbarung in Kraft tritt.\n(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft,\nAm Grenzübergang Bad Bentheim-Autobahn/Olden-\nzaal-Autoweg werden die deutsche und die niederlän-      an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\ndische Grenzabfertigung nach Maßgabe der Verein-            (3) Der Tag des lnkrafttretens und der Tag des Außer-\nbarung vom 10./18. April 1985 zusammengelegt. Die        krafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzu-\nVereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.            geben.\nBonn, den 14. Mai 1985\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nObert\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nFröhlich","706                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1985, Teil II\nVereinbarung\nDer Bundesminister der Finanzen                                Bonn, den 10. April 1985\n111 B 8 - Z 4415 - 2/85\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\nder Niederlande\nDen Haag\nBetr.: Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabferti-\ngung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahn-\nhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze;\nhier: Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabferti-\ngung am Grenzübergang Bad Bentheim-Autobahn/Oldenzaal-Autoweg\nHerr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 B·uchstabe a des oben genannten Abkommens und\ndie Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre ich mich, Ihnen\n- auch im Namen des Bundesministers des Innern - folgende Vereinbarung vor-\nzuschlagen:\n1.\nAm Grenzübergang Bad Bentheim-Autobahn/Oldenzaal-Autoweg werden die deut-\nsche und die niederländische Grenzabfertigung auf deutschem und auf niederländi-\nschem Gebiet zusammengelegt.\nII.\nDie Zonen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens umfassen\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforderlichen Diensträume und\nAnlagen einschließlich der Rampen und Parkplätze,\n2. einen Abschnitt der Autobahn von der gemeinsamen Grenze bis zu einer Entfernung\na) von 327 Metern, gemesssen in Richtung Bad Bentheim, und\nb) von 350 Metern, gemessen in Richtung Oldenzaal,\njeweils vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze mit der Achse der Autobahn.\nIII.\nDiese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5 des Abkommens bestätigt und in\nKraft gesetzt. Der Zeitpunkt des lnkrafttretens wird in diplomatischen Noten festgelegt.\nIV.\nDiese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Sie\ntritt 6 Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Vereinbarungs-\nvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen, damit die\nVereinbarung durch den Austausch von Noten auf diplomatischem Wege bestätigt und\nin Kraft gesetzt werden kann.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.\nIm Auftrag\nDr. Christiansen","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1985                          707\nMinisterie van Financien                               's-Gravenhage, den 18. April 1985\nDirectoraat-Generaal der Belastingen\nDirectie Douane\nAfdeling Algemene Douanezaken\nen Grensbewaking\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\nGraurheindorfer Straße 108\nBonn\nOns kenmerk: 285-6014\nOnderwerp: Zusammenlegung der Grenzabfertigung an der niederländisch-deutschen\nGrenze\nHerr Minister!\nIch habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 10. April 1985111 B 8- Z 4415 -\n2/85 zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n(Es folgt der Wortlaut des einleitenden Briefes.)\nIch beehre mich, Ihnen auch im Namen der anderen zuständigen niederländischen\nMinisterien mitzuteilen, daß ich mit Ihrem Vereinbarungsvorschlag einverstanden bin.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.\nDer Staatssekretär der Finanzen\nfür diesen der Generaldirektor der Steuern\nC. Boersma\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza\nüber die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen\nfür die Eintragung von Marken\nVom 24. April 1985\nDas Abkommen von Nizza vom 15. Juni 1957 über die\ninternationale Klassifikation von Waren und Dienst-\nleistungen für die Eintragung von Marken in der in Genf\nam 13. Mai 1977 beschlossenen Fassung (BGBI.\n1981 II S. 358) ist nach seinem Artikel 9 Abs. 4 Buch-\nstabe c für\nBarbados                                  am 12. März 1985\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 1. Oktober 1984 (BGBI. II\ns. 937).\nBonn, den 24. April 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Redies"]}