{"id":"bgbl2-1985-19-5","kind":"bgbl2","year":1985,"number":19,"date":"1985-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1985/19#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1985-19-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1985/bgbl2_1985_19.pdf#page=23","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen","law_date":"1985-05-06T00:00:00Z","page":711,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1985                                      711\n..                 Bekann~machu~p\nuber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung\nbakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen\nsowie über die Vernichtung solcher Waffen\nVom 6. Mai 1985\nDas Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung,\nHerstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von\nToxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBI. 198311 S. 132)\nist nach seinem Artikel XIV Abs. 4 für\nChina                                                    am 15. November 1984\nin Kraft getreten.\nChina hat seine Beitrittsurkunden am 15. November 1984 in London,\nMoskau und Washington hinterlegt.\nChina hat bei Hinterlegung seiner Beitrittsurkunden Erklärungen abgege-\nben, deren notifizierte englische Übersetzung sowie deren - unter Zugrunde-\nlegung des authentischen chinesischen Wortlauts erstellte - deutsche Über-\nsetzung nachstehend wiedergegeben werden:\n(Translation)                                                    (Übersetzung)\n\"1. The basic spirit of the Convention on the Prohibition of        „ 1. Der Grundgedanke des Übereinkommens über das Verbot\nBiological Weapons conforms to China's consistent posi-              biologischer Waffen entspricht Chinas konsequenter Auf-\ntion and is conducive to the efforts of the world's peace-           fassung und dient den Bemühungen der friedliebenden\nloving countries and peoples in fighting against aggres-             Staaten und Völker der Welt bei der Bekämpfung von\nsion and maintaining world peace. China once was one of              Aggression und der Wahrung des Weltfriedens. China war\nthe victims of biological (bacteriological) weapons. China           einst eines der Opfer biologischer (bakteriologischer)\nhas not produced or possessed such weapons and will                  Waffen. China hat solche Waffen nie hergestellt oder\nnever do so in future. However, the Chinese Government               besessen und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Gleich-\nconsiders that the Convention has its defects. For                   ~ohl ist die chinesische Regierung der Ansicht, daß das\ninstance, it fails to provide in explicit terms for the              Ubereinkommen Mängel aufweist. So enthält es bei-\n\"prohibition of the use of\" biological weapons and the               spielsweise keine ausdrücklichen Bestimmungen über\nconcrete and effective measures for supervision and veri-            das „Verbot der Verwendung\" biologischer Waffen sowie\nfication; and it lacks forceful measures of sanctions in the         über konkrete und wirksame Maßnahmen der Überwa-\nprocedure of complaint against instances of violation of             chung und Nachprüfung, und es fehlen wirkungsvolle\nthe Convention. lt is the hope of the Chinese Government             Sanktionen bei Beschwerden betreffend Fälle von Verstö-\nthat these defects may be made up or corrected at an                 ßen gegen das. Übereinkommen. Die chinesische Regie-\nappropriate time.                                                    rung hofft, daß diese Mängel zu gegebener Zeit bereinigt\nund berichtigt werden.\n2. lt is also the hope of the Chinese Government that a con-        2. Die chinesische Regierung hofft ferner, daß so bald wie\nvention on complete prohibition and thorough destruction            möglich ein Übereinkommen über das vollständige Verbot\nof chemical weapons will soon be concluded.                         und die gründliche Vernichtung· chemischer Waffen\ngeschlossen werden wird.\n3.                                                                  3.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n6. November 1984 (BGBI. II S. 970).\nBonn, den 6. Mai 1985\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Redies"]}