{"id":"bgbl2-1984-4-6","kind":"bgbl2","year":1984,"number":4,"date":"1984-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/4#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-4-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_4.pdf#page=7","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 12 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen","law_date":"1984-01-24T00:00:00Z","page":139,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1984               139\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 11\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter\nVom 24. Januar 1984\nFolgende Staaten haben dem Generaldirektor des Internationalen Arbeits-\namtes notifiziert, daß sie sich an das Übereinkommen Nr. 11 der Internationa-\nlen Arbeitsorganisation vom 12. November 1921 über das Vereins- und Koali-\ntionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter (RGBI. 192511 S. 171) gebunden\nbetrachten, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit durch das\nVereinigte Königreich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war:\nAntigua und Barbuda                                   am 2. Februar 1983\nDominica                                              am 28. Februar 1983\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n15. Januar 1981 (BGBI. II S. 29).\nBonn, den 24. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 12\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen\nVom 24. Januar 1984\nFolgende Staaten haben dem Generaldirektor des\nInternationalen Arbeitsamtes notifiziert, daß sie sich an\ndas Übereinkommen Nr. 1 2 der Internationalen Arbeits-\norganisation vom 12. November 1921 über die Entschä-\ndigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen (RGBI. 1925\nII S. 174) gebunden betrachten, dessen Anwendung vor\nErlangung der Unabhängigkeit durch das Vereinigte\nKönigreich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war:\nAntigua und Barbuda              am 2. Februar 1983\nDominica                         am 28. Februar 1983\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 15. Januar 1981 (BGBl.11 S. 29).\nBonn, den 24. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}