{"id":"bgbl2-1984-4-15","kind":"bgbl2","year":1984,"number":4,"date":"1984-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/4#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-4-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_4.pdf#page=13","order":15,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel","law_date":"1984-01-26T00:00:00Z","page":145,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1984               14~\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel\nVom 26. Januar 1984\nDas Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (BGBI. 1955 II\nS. 584) wird nach seinem Artikel 33 Abs. 3 für\nDominica                                          am     28. Februar 1984\nHonduras                                          am           6. Mai 1984\nin Kraft treten.\nAntigua und Barbuda hat am 2. Februar 1983 dem Generaldirektor des\nInternationalen Arbeitsamtes notifiziert, daß es sich an das Übereinkommen\n.. nach Maßgabe des Artikels 25 mit ~usnahme des Teils II des Übereinkom-\nmens - gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der Unab-\nhängigkeit durch das Vereinigte Königreich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt\nworden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n11. November 1982 (BGBI. II S. 1001 ).\nBonn, den 26. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 87\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes\nVom 26. Januar 1984\nFolgende Staaten haben dem Generaldirektor des Internationalen Arbeits-\namtes notifiziert, daß sie sich an das Übereinkommen Nr. 87 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und\nden Schutz des Vereinigungsrechtes (BGBI. 1956 II S. 2072) gebunden\nbetrachten, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit durch das\nVereinigte Königreich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war:\nAntigua und Barbuda                               am      2. Februar 1983\nDominica                                          am    28. Februar 1983\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n23. September 1983 (BGBI. II S. 645).\nBonn, den 26. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}