{"id":"bgbl2-1984-4-14","kind":"bgbl2","year":1984,"number":4,"date":"1984-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/4#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-4-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_4.pdf#page=12","order":14,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes, einschließlich des Baugewerbes, sowie in der Landwirtschaft","law_date":"1984-01-26T00:00:00Z","page":144,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["144                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens Nr. 29\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber Zwangs-- oder Pflichtarbeit\nVom 25. Januar 1984\nFolgende Staaten haben dem Generaldirektor des\nInternationalen Arbeitsamtes notifiziert, daß sie sich an\ndas Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeits-\norganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder\nPflichtarbeit (BGBI. 1956 II S. 640) gebunden betrach-\nten, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängig-\nkeit durch das Vereinigte Königreich auf ihr Hoheits-\ngebiet erstreckt worden war:\nAntigua und Barbuda              am 2. Februar 1983\nDominica                         am 28. Februar 1983\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 10. November 1982 (BGBI. II\nS. 1000).\nBonn, den 25. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 63\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit\nin den hauptsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes,\neinschließlich des Baugewerbes, sowie in der Landwirtschaft\nVom 26. Januar 1984\nDas Übereinkommen Nr. 63 der Internationalen Arbeitsorganisation vom\n20. Juni 1938 über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den haupt-\nsächlichsten Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes, ein-\nschließlich des Baugewerbes, sowie in der Landwirtschaft (BGBI. 1954 II\nS. 437) wird nach seinem Artikel 26 Abs. 3 für\nPortugal                                               am 24. Februar 1984\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n9. November 1982 (BGBI. II S. 997).\nBonn, den 26. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}