{"id":"bgbl2-1984-28-5","kind":"bgbl2","year":1984,"number":28,"date":"1984-09-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/28#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-28-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_28.pdf#page=26","order":5,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik der Philippinen über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1984-08-21T00:00:00Z","page":802,"pdf_page":26,"num_pages":1,"content":["802                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil II\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Philippinen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 21. August 1984\nIn Manila ist am 8. Dezember 1983 ein Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik der Philippinen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet wor-\nden. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 8\nam 8. Dezember 1983\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 21. August 1984\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Ehmann\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Philippinen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               den Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau,\nFrankfurt am Main, wenn nach Prüfung der jeweiligen Vor-\nund\nhaben die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist, für\ndie Regierung der Republik der Philippinen -\n1. das Vorhaben „Inselelektrifizierung III\" ein Darlehen bis zu\n11 000 000,- DM (in Worten: elf Millionen Deutsche Mark),\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik             2. das Vorhaben „Ländliche Wasserversorgung\" ein Dar-\nder Philippinen,                                                        lehen bis zu 14 000 000,- DM (in Worten: vierzehn Mil-\nlionen Deutsche Mark),\nin dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen\n3. das „Fernmeldevorhaben Visayas\" ein Darlehen bis zu\ndurch partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festi-\n12 000 000,- DM (in Worten: zwölf Millionen Deutsche\ngen und zu vertiefen,                                                   Mark)\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-        zu erhalten.\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                (2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Republik der Philippinen zu einem späteren\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung    Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungs-\nin der Republik der Philippinen beizutragen, insbesondere            beiträge zur Vorbereitung oder Finanzierungsbeiträge für not-\nunter Bezug auf den „Summary Record of Discussions on                wendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung\nPhillippine-German Development Cooperation on 13 and                 der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für\n14 October 1982, Bonn\" vom 14. Oktober 1982 -                        Wiederaufbau, Frankfurt am Main, zu erhalten, findet dieses\nAbkommen Anwendung.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(3) Die in Absatz 1 unter Nummer 1 und 2 bezeichneten Vor-\nhaben können im Einvernehmen zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Philippi-\nArtikel 1                              nen durch andere Vorhaben ersetzt werden. Finanzierungs-\n( 1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-        beiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen gemäß\nlicht es der Regierung der Republik der Philippinen und/oder        Absatz 2 werden in Darlehen umgewandelt, wenn sie nicht für\nanderen vori beiden Regierungen gemeinsam auszuwählen-              solche Maßnahmen verwendet werden."]}