{"id":"bgbl2-1984-21-1","kind":"bgbl2","year":1984,"number":21,"date":"1984-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/21#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_21.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken","law_date":"1984-05-17T00:00:00Z","page":553,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["553\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                    Z 1998 A\n1984                            Ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 1984                                                                                                                       Nr. 21\nTag                                                                                   Inhalt                                                                                           Seite\n17. 5. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die interriationale\nRegistrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           553\n18. 5.84  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale\nHinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung\nund des Genfer Protokolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 554\n22. 5.84  Bekanntmachung des deutsch-chinesischen Regierungsabkommens über Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 554\n29. 5.84  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Indien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                559\n29. 5.84  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Indien über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                561\n4.6.84   Bekanntmachung zum Artikel 63 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund-\nfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         564\n4.6.84   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . .                                                                                           565\n4.6.84   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flücht-\nlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   565\n8. 6. 84 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Protokolls zur Änderung und Ergänzung des\ndeutsch-japanischen Doppelbesteuerungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        567\n12.6.84   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Beweis-\naufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 567\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Madrider Abkommens\nüber die Internationale Registrierung von Marken\nVom 17. Mai 1984\nDas Madrider Abkommen vom 14. April 1891 über die\ninternationale Registrierung von Marken in der am\n14. Juli 1967 in Stockholm beschlossenen Fassung\n(BGBI. 1970 II S. 293, 418) ist nach seinem Artikel 14\nAbs. 4 Buchstabe b für\nSudan                                                                      am 16. Mai 1984\nin Kraft getreten.\nSudan hat die in Artikel 3bis Abs. 1 des Abkommens\nvorgesehene Erklärung abgegeben.                                                                                  ·\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 16. April 1980 (BGBl.11 S. 624).\nBonn, den 17. Mai 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}