{"id":"bgbl2-1984-20-6","kind":"bgbl2","year":1984,"number":20,"date":"1984-06-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/20#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-20-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_20.pdf#page=14","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes","law_date":"1984-05-24T00:00:00Z","page":550,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["550                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Konvention\nüber die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes\nVom 24. Mai 1984\nDie Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Ver-\nhütung und Bestrafung des Völkermordes (BGBI. 1954\nII S. 729) wird nach ihrem Artikel XIII Abs. 3 für\nTansania, Vereinigte Republik         am 4. Juli 1984\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 28. Oktober 1983 (BGB!. II\nS. 725).\nBonn, den 24. Mai 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Arabischen Republik Agypten\nüber Technische Zusammenarbeit\nVom 25. Mai 1984\nIn Bonn ist durch Briefwechsel vom 14. April 1983\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Arabischen Republik Ägyp-\nten eine Vereinbarung über die Verlängerung des\nAbkommens vom 27. Juni 1973 über Technische\nZusammenarbeit (BGBI. 1977 II S. 1486) getroffen wor-\nden. Die Vereinbarung ist\nam 14. April 1983\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 25. Mai 1984\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Arnolds","Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Juni 1984                         551\nDer Leiter                                                     Bonn, den 14. April 1983\nder Deutschen Delegation\nHerr Unterstaatssekretär,\nich beziehe mich auf das Abkommen vom 27. Juni 1973 zwischen unseren beiden\nRegierungen über Technische Zusammenarbeit und beehre mich, Ihnen das Folgende\nzu bestätigen:\nIn den heute abgeschlossenen Regierungsverhandlungen über wirtschaftliche\nZusammenarbeit wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß das vorgenannte\nAbkommen sich automatisch um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, es sei denn, daß\neine Vertragspartei der anderen Vertragspartei sechs Monate vor seinem Ablauf\nschriftlich den Wunsch zur Beendigung des Abkommens notifiziert.\nSomit gelten die Bestimmungen des vorgenannten Abkommens vom 27. Juni 1973\neinschließlich der Berlin-Klausel (Artikel 9) zunächst bis zum 26. Juni 1988 unverän-\ndert fort.\nIch bitte Sie, mir den Empfang dieses Briefes bestätigen zu wollen. Damit werden\ndieses Schreiben und das das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende\nAntwortschreiben eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden,\ndie vorbehaltlich der Ratifizierung durch das Parlament der Arabischen Republik Ägyp-\nten mit dem Datum Ihres Antwortschreibens in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Unterstaatssekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichnet-\nsten Hochachtung.\nDr. Wolf Preuss\nAn den Leiter der Ägyptischen Delegation\nHerrn Unterstaatssekretär Abdel Aziz Zahwy\nDer Leiter                                                      Bonn, den 14. April 1983\nder Ägyptischen Delegation\nHerr Ministerialrat,\nich beehre mich, den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tage zu bestätigen, der wie\nfolgt lautet:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nGenehmigen Sie, Herr Ministerialrat, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nAbdel Aziz Zahwy\nAn den Leiter der Deutschen Delegation\nHerrn Dr. Wolf Preuss"]}