{"id":"bgbl2-1984-20-3","kind":"bgbl2","year":1984,"number":20,"date":"1984-06-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/20#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-20-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_20.pdf#page=12","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung","law_date":"1984-05-23T00:00:00Z","page":548,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["548                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil II\nArtikel 5                                                         Artikel 7\nLieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus den              Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\nDarlehen finanziert werden, sind international öffentlich aus-    des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land\nzuschreiben, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes        Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik\nfestgelegt wird.                                                  Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Indone-\nsien innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des\nArtikel 6                                Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt beson-\nderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung der\nArtikel 8\nDarlehen ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirt-\nschaftlichen Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt              Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\ngenutzt werden.                                                   Kraft.\nGeschehen zu Jakarta am 27. Februar 1984 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, indonesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher\nAuslegung des deutschen und des indonesischen Wortlauts\nist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. Helmut Matthias\nDr. Jürgen Warnke\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nMochtar\nBekanntmachung               „\nüber den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens\nzur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung\nVom 23. Mai 1984\nSuriname hat dem Generalsekretär der Vereinten\nNationen am 15. März 1984 notifiziert, daß es sich an\ndas Internationale Übereinkommen vom 7. März 1966\nzur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung\n(BGBI. 1969 II S. 961) gebunden betrachtet, dessen\nAnwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit durch\ndie Niederlande auf sein Hoheitsgebiet erstreckt wor-\nden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 11. Januar 1984 (BGBI. II S. 63).\nBonn, den 23. Mai 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}