{"id":"bgbl2-1984-2-14","kind":"bgbl2","year":1984,"number":2,"date":"1984-02-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/2#page=56","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-2-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_2.pdf#page=56","order":14,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken","law_date":"1984-01-13T00:00:00Z","page":68,"pdf_page":56,"num_pages":1,"content":["68                                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Al>-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen b9reits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\ngirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99--509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreia dieser Ausgabe: 7,70 DM (6,60 DM zuzüglich 1,10 DM Versand-                      Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · PosHach 13 20 · 5300 Bonn 1\nkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8.50 DM. Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.                       Postvertriebsstück· Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Genfer Fassung des Abkommens von Nizza\nüber die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen\nfür die Eintragung von Marken\nVom 13. Januar 1984\nDie in Genf am 13. Mai 1977 beschlossene Fassung\ndes Abkommens von Nizza vom 15. Juni 1957 über die\ninternationale Klassifikation von Waren und Dienst-\nleistungen für die Eintragung von Marken (BGBI. 1981 II\nS. 358) wird nach ihrem Artikel 9 Abs. 4 Buchstabe c für\ndie Vereinigten Staaten               am 29. Februar 1984\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 10. November 1983 (BGBI. II\nS. 762).\nBonn, den 13. Januar 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}