{"id":"bgbl2-1984-15-2","kind":"bgbl2","year":1984,"number":15,"date":"1984-05-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1984/15#page=51","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1984-15-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1984/bgbl2_1984_15.pdf#page=51","order":2,"title":"Bekanntmachung zu dem Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)","law_date":"1984-04-04T00:00:00Z","page":459,"pdf_page":51,"num_pages":1,"content":["Nr. 15 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1984                       459\nBekanntmachung\nzu dem Übereinkommen\nüber internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel\nund über die besonderen Beförderungsmittel,\ndie für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)\nVom 4. April 1984\nUnter Bezugnahme auf die Erklärung (vgl. die Bekanntmachung vom\n24. Juni 1983/BGBI. II S. 462), die die Vereinigten Staaten bei Hinter-\nlegung ihrer Beitrittsurkunde zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970\nüber internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über\ndie besonderen Beförderungsmittel, die für diese l3eförderungen zu verwen-\nden sind (ATP) - BGBI. 197411 S. 565-, abgegeben hatten, haben die fran-\nzösische Regierung am 13. Januar 1984 und die italienische Regierung\nam 19. Januar 1984 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen folgenden\nEinspruch notifiziert:\nÜbersetzung\n«[Le Gouvernement fran<;ais] [Le Gou-        ,,[Die französische Regierung] [Die ita-\nvernement italien] estime que seuls les      lienische Regierung] ist der Auffassung,\nEtats europeens peuvent formuler la          daß nur europäische Staaten die in Artikel\ndeclaration prevue a l'article 1O en ce qui  1O vorgesehene Erklärung in bezug auf\nconcerne les transports effectues sur des    Beförderungen, die in Hoheitsgebieten\nterritoires situes hors d'Europe.            außerhalb Europas durchgeführt werden,\nabgeben können.\nII eleve donc une objection a l'encontre      Sie erhebt daher Einspruch gegen die\nde la declaration du Gouvernement des         Erklärung der Regierung der Vereinigten\nEtats Unis d' Amerique et, par voie de con-   Staaten von Amerika und erklärt dement-\nsequence, declare qu'il ne sera pas lie par   sprechend, daß sie im Verhältnis zu den\nl'accord A.T.P. dans ses relations avec       Vereinigten Staaten von Amerika durch\nles Etats Unis d'Amerique.»                   das ATP-Übereinkommen nicht gebun-\nden sein wird.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen\nvom 24. Juni 1983 (BGBI. II S. 462) und vom 27. Oktober 1983 (BGBI. II\ns. 719).\nBonn, den 4. April 1984\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}