{"id":"bgbl2-1983-9-3","kind":"bgbl2","year":1983,"number":9,"date":"1983-03-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/9#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-9-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_9.pdf#page=13","order":3,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portugiesischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1983-03-07T00:00:00Z","page":225,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. März 1983                                       225\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Portugiesischen Republik\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 7. März 1983\nIn Lissabon ist durch Notenwechsel vom 4. Februar\n1983 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Portugiesischen\nRepublik eine Vereinbarung zur Änderung des Abkom-\nmens vom 7. März 1980 über Finanzielle Zusammen-\narbeit (BGBI. 1980 II S. 635) getroffen worden. Die Ver-\neinbarung ist\nam 4. Februar 1983\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. März 1983\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Arnolds\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                                                                   Lissabon, den 4. Februar 1983\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-          Darüber hinaus wird der für das Vorhaben „Industriepark\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen                Beja\" nicht mehr benötigte Teilbetrag von 5 000 000,- DM\nzwischen unseren beiden Regierungen vom 7. März 1980 über             (fünf Millionen Deutsche Mark) für das Vorhaben „Förde-\nFinanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung vorzu-               rung kommunaler lnfrastrukturmaßnahmen über die Caixa\nschiagen:                                                             Geral de Dep6sitos\" verwendet.\n1. Die in Artikel 1 Absatz 2 des zwischen unseren beiden        2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähn-\nRegierungen geschlossenen Abkommens vom 7. März                  ten Abkommens vom 7. März 1980 einschließlich der\n1980 genannten Vorhaben                                          Berlin-Klausel (Artikel 7) auch für diese Vereinbarung.\n- ,,Wasserversorgung in ländlichen Gebieten: Viseu,            Falls sich die Regierung der Portugiesischen Republik mit\nMangualde und Nelas\"                                      den in Nummer 1 und 2 enthaltenen VOfschlägen einverstan-\nden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\n- ,,Abwasserbeseitigung in ländlichen Gebieten: Minde       Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer\nund Mira d'Aire\"                                          Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regie-\nrungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\nwerden durch das Vorhaben „Förderung kommunaler\ntritt.\nlnfrastrukturmaßnahmen über die Caixa Geral de Dep6si-\ntos\" ersetzt, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit        Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner\nfestgestellt worden ist.                                     ausgezeichnetsten Hochachtung.\nDr. Werner Schattmann\nSeiner Exzellenz\ndem Staatsminister und Minister\nfür Finanzen und Planung\nder Portugiesischen Republik\nHerrn Dr. Joäo Mauricio Fernandes Salgueiro\nLissabon"]}