{"id":"bgbl2-1983-8-10","kind":"bgbl2","year":1983,"number":8,"date":"1983-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/8#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-8-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_8.pdf#page=23","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge","law_date":"1983-03-04T00:00:00Z","page":211,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1983                                       2.11\nArtikel 4                                liehen Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt genutzt\nDie Regierung der Republik Simbabwe überläßt bei den sich       werden.\naus der Darlehensgewährung ergebenden Transporten von\nPersonen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagie-                                    Artikel 6\nren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen,           Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich\ntrifft keine Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrs-       des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Ber-\nunternehmen mit Sitz in dem deutschen Geltungsbereich              lin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\ndieses Abkommens ausschließen oder erschweren, und erteilt         land gegenüber der Regierung der Republik Simbabwe inner-\ngegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunter-      halb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine\nnehmen erforderlichen Genehmigungen.                               gegenteilige Erklärung abgibt.\nArtikel 5\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt beson-                                  Artikel 7\nderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewäh-           Dieses Abkommen tritt am Tag • > seiner Unterzeichnung in\nrung ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaft-         Kraft.\nGeschehen zu Harare am 18. Oktober 1982 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nR. Ellerkmann\nFür die Regierung der Republik Simbabwe\nE. Sanyangare\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nund des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nVom 4. März 1983\n1.\nDas Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\n(BGBI. 1953 II S. 559) ist nach seinem Artikel 43 Abs. 2 für\nChina                                                     am 23. Dezember 1982\nin Kraft getreten.\nDie Regierung Chinas hat nach Artikel 1 Abschnitt B Abs. 1 des Abkommens\nerklärt, daß die in Artikel 1 Abschnitt A Abs. 2 des Abkommens enthaltenen\nWorte\n(Übersetz,,ng)\n\"events occurring before 1 January           „Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951\n1951\"                                        eingetreten sind\"\nvon China in dem Sinne verstanden werden, daß es sich um\n(Übersetzung)\n\"events occurring in Europe or elsewhere      „Ereignisse, die vor dem 1.Januar 1951 in\nbefore 1 January 1ij51\"                       Europa oder anderswo eingetreten sind\"\nhandelt.\nChina hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde ferner erklärt, daß es\ndiesem Abkommen mit Vorbehalten zu Artikel 14 Satz 2 und Artikel 16 Abs. 3\nbeitritt.","212                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Ver1ag: Bundesanzeiger\nVer1agsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil U enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugebedlngungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Ver1ag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugeprela: Für Teil I und Teil ff halbjähr1ich je 50,40 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,50 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1982 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 9~509 oder gegen Voraus-\nrechnung.\nPrela dl. ., Ausgabe: 3,80 DM (3,- DM zuzüglich -,80 DM Versand-\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,60 DM. Im Bezugspreis                      Bundesanzeiger Verlagegea.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt\n6,5%.                                                                                            Postvertriebutück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nII.\nDas Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\n(BGBI. 1969 II S. 1293) ist nach seinem Artikel VIII Abs. 2 für\nChina                                                             am 24. September 1982\nmit dem Vorbehalt nach Artikel VII Abs. 1\nzu Artikel IV des Protokolls\nin Kraft getreten.\nIII.\nDie Bekanntmachung vom 6. September 1962 (BGBI. II S. 1522) wird nach-\nträglich dahingehend ergänzt, daß Ben in unter seiner damaligen Bezeich-\nnung Da h o m e im Nachgang zu der am 4. April 1962 abgegebenen Gebun-\ndenheitserklärung zu dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstel-\nlung der Flüchtlinge dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 6. Juli\n1970 notifiziert hatte, daß die in Artikel 1 Abschnitt A Abs. 2 des Abkommens\nenthaltenen Worte\n(Übersetzung)\n„evenements survenus avant le premier                   „Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951\njanvier 1951\"                                           eingetreten sind\"\nvon Dahome (jetzt Benin) in dem Sinne verstanden werden, daß es sich um\n(Übersetzung)\n„evenements survenus avant le premier                   „Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951 in\njanvier 1951 en Europe ou ailleurs\"                     Europa oder anderswo eingetreten sind\"\nhandelt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n23. April 1982 (BGBI. II S. 528).\nBonn den 4. März 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm AÜftrag\nDr. Bertele"]}