{"id":"bgbl2-1983-32-10","kind":"bgbl2","year":1983,"number":32,"date":"1983-12-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/32#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-32-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_32.pdf#page=20","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank","law_date":"1983-12-01T00:00:00Z","page":797,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["788                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nKapitel VI\nSeite 332 Teil B\nAbschnitt V Unterabschnitt C\nBuchstabe a                     Zeile 8      - .,section II\" wird durch „section I\" ersetzt\nZeile 10     - der Punkt nach „ecoutille\" wird gestrichen, und es wird ,, , sauf\ndans le cas des graines de lin et d'autres graines ayant des\nproprietes analogues.\" eingefügt\nKapitel VIII\nSeite 339  Regel 7 Buchstabe a             Zeile 2      - nach „nucleaire et\" wird „de la securite\" eingefügt\nAnhang\nSeite 347 AUSNAHMEZEUGNIS\nAnmerkung\nin der Mitte der Seite          Zeile 1      - nach „existe\" wird „sous lesquelles\" durch „auxquelles\"\nersetzt\nBerichtigungen\nder amtlichen deutschen Übersetzung\ndes Internationalen Übereinkommens von 1974\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See\n(Alle Verweisungen beziehen sich auf die Veröffentlichung im Anlageband\nzum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 8 vom 21. Februar 1979)\nKapitel 1\nSeite 4    Regel6                         Zeile 4       - .,in dessen Schiffsregister das Schiff eingetragen ist\" wird\ndurch „dessen Flagge das Schiff zu führen berechtigt ist\"\nersetzt\nSeite 5    Regel 13                       Zeile 7       - ,,in dessen Schiffsregister\" wird durch „dessen Flagge zu\nführen\" ersetzt\nZeile 8       - ,,eingetragen\" wird durch „berechtigt\" ersetzt\nSeite 6    Regel 14 Buchstabe c           Zeilen 2\nund 3\nsowie\nZeilen 6\nund 7         - ,,in dessen Schiffsregister es eingetragen ist\" wird durch\n„dessen Flagge es zu führen berechtigt ist\" ersetzt\nBuchstabe d        Zeilen 3\nund 4         - ,,in dessen Schiffsregister es eingetragen ist\" wird durch\n„dessen Flagge es zu führen berechtigt ist\" ersetzt\nRegel 19                       Zeilen 16\nund 17        - ,,in dessen Schiffsregister das Schiff eingetragen ist\" wird\ndurch „dessen Flagge das Schiff zu führen berechtigt ist\"\nersetzt\nKapitel 11-1\nSeite 7    Regel 1 Buchstabe b\nZiffer ii                      Zeile 2       - nach „Kiel\" wird „an oder\" eingefügt\nKapitel 11-2\nSeite 27   Regel 5 Buchstabe b\nZiffer ii Nummer 2             Zeile 8       - nach „in jedem Fall\" wird „mindestens die Wassermenge für die\nbeiden vorgeschriebenen Wasserstrahlen abgeben können.\nDiese Feuerlöschpumpen müssen\" eingefügt\nSeite 34   Regel 20 Buchstabe b\nZiffer ii Nummer 6             Zeilen 5\nbis 7         - ,,Gesellschaftsräume, die Möbel und Einrichtungsgegenstände\nvon beschränkter Brandgefahr enthalten;\" wird gestrichen\nSeite 37   Tabelle 2 (12)                 Spalte 12     - ,,A-0\" wird durch „A-0 1 \" ersetzt"]}