{"id":"bgbl2-1983-30-6","kind":"bgbl2","year":1983,"number":30,"date":"1983-11-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/30#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-30-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_30.pdf#page=4","order":6,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Lesotho über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1983-10-28T00:00:00Z","page":724,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["724                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der- Regierung des Königreichs Lesotho\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 28. Oktober 1983\nIn Maseru ist durch Notenwechsel vom 18. Juli/15. September 1983 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs\nLesotho eine Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit getroffen worden. Die\nVereinbarung ist\nam 15. September 1983\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 28. Oktober 1983\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Arnolds\nBotschaft der\nBundesrepublik Deutschland\nNote Nr. 97/83\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt das           2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähn-\nAußenministerium des Königreichs von Lesotho .und beehrt                 ten Abkommens vom 23. Oktober 1980 einschließlich der\nsich, ihm im Namen der Bundesrepublik Deutschland unter                  Berlin-Klausel (Artikel 7) auch für diese Vereinbarung.\nBezugnahme auf das Abkommen zwischen unseren beiden\nRegierungen vom 23. Oktober 1980 über Finanzielle Zusam-                Falls sich die Regierung des Königreichs Lesotho mit den in\nmenarbeit folgende Vereinbarung für das Programm „Ausbau             den Nummern 1 und 2 gemachten Vorschlägen einverstanden\nländlicher Kleinflugplätze\" vorzuschlagen:                           erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Verein-\n1. Zur Finanzierung von Mehrkosten wird der für das Pro-             barung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit\ngramm „Ausbau ländlicher Kleinflugplätze\" bereitgestellte        dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nBetrag von 14 600 000,-DM (in Worten: vierzehn Millionen\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt\nsechshunderttausend Deutsche Mark) um einen Finanzie-\nrungsbeitrag bis zu 6 200 000,-DM (in Worten: sechs Mil-         diesen Anlaß, das Außenministerium c;tes Königreichs von\nlionen zweihunderttausend Deutsche Mark) auf bis zu              Lesotho seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\n20 800 000,- DM (in Worten: zwanzig Millionen achthun-              Maseru, den 18. Juli 1983\nderttausend Deutsche Mark) erhöht,                                                                                     Wolter\nAn das\nAußenministerium des\nKönigreichs von Lesotho\nMaseru\n(Übersetzung)\nMaseru 15. September 1983\nZuschußergänzungsabkommen:\n,,Ausbau ländlicher Kleinflugplätze\"\nExzellenz,\nich beehre mich, Ihre Note Nr. 97 /83 vom 18. Juli 1983 zu bestätigen:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDie Regierung des Königreichs Lesotho erklärt sich mit den in Nummer 1 und 2\nenthaltenen VorschläQen der Note einverstanden und stimmt zu, daß die Note sowie\ndiese Antwort darauf eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden\nsollen, die mit dem heutigen Tage in Kraft tritt.\nE. R. Sekhonyana\nMinister für auswärtige Angelegenheiten\ndes Königreichs von Lesotho\nSeiner Exzellenz dem Botschafter\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland\nMaseru"]}