{"id":"bgbl2-1983-3-4","kind":"bgbl2","year":1983,"number":3,"date":"1983-02-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/3#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-3-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_3.pdf#page=17","order":4,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Liberia über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1983-01-14T00:00:00Z","page":57,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1983                                       57\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Liberia über finanzielle Zusammenarbeit\nVom 14. Januar 1983\nIn Monrovia ist durch Notenwechsel vom 31. März 1981 /6. Juli 1982 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Liberia eine Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit getrof-\nfen worden. Die Vereinbarung ist\nam 6. Juli 1982\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 14. Januar 1983\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Ehmann\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                                                                      Monrovia, den 31. März 1981\nWi 445/38\nExzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundes-          vertrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland gelten-\nrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die vom 29. bis             den Rechtsvorschriften unterliegt.\n31. Oktober 1980 in Bonn zwischen unseren beiden Regierun-         3. Die Regierung der Republik Liberia stellt die Kreditanstalt\ngen geführten Verhandlungen und in Ausführung des Abkom-               für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen\nmens vom 27. September 1974 zwischen unseren beiden                    öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit\nRegierungen über wirtschaftliche und technische Zusammen-              Abschluß und Durchführung des unter Nummer 2 erwähn-\narbeit folgende Vereinbarung über einen Finanzierungsbeitrag           ten Finanzierungsvertrages in Liberia erhoben werden.\nvorzuschlagen:\n4. Das bei der Vergabe der Aufträge für die Durchführung der\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland geht davon           unter Nummer 1 bezeichneten Studien anzuwendende\naus, daß die Aufrechterhaltung der freundschaftlichen            Verfahren wird in dem zwischen der Kreditanstalt für Wie-\nBeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland              deraufbau und dem Empfänger zu schließenden Finanzie-\nund der Republik Liberia die Grundlage für diese Vereinba-       rungsvertrag geregelt.\nrung ist und ermöglicht der Regierung der Republik Liberia   5. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt\noder einem anderen von beiden Regierungen gemeinsam              besonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewäh-\nauszuwählenden Empfänger, von der Kreditanstalt für Wie-         rung des Finanzierungsbeitrags ergebenden Leistungen\nderaufbau in Frankfurt am Main, für die Einrichtung eines        die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes Berlin\nFonds zur Finanzierung von Durchführbarkeits-Studien und         bevorzugt genutzt werden.\nähnlichen Untersuchungen über Vorhaben vorzugsweise\n6. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern\ndes Infrastruktur- und Energiebereichs neben dem mit\nnicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nRegierungsabkommen vom 10. Januar 1980 gewährten\ngegenüber der Regierung der Republik Liberia innerhalb\nFinanzierungsbeitrag von 1 400 000,- DM (in Worten: eine\nvon drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine\nMillion vierhunderttausend Deutsche Mark) einen weiteren\ngegenteilige Erklärung abgibt.\nFinanzierungsbeitrag von 1 000 000,- DM (in Worten: eine\nMillion Deutsche Mark) zu erhalten, so daß ein Gesamt-          Falls sich die Regierung der Republik Liberia mit den unter\nfinanzierungsbeitrag von 2 400 000,- DM (in Worten: zwei     den Nummern 1 bis 6 enthaltenen Vorschlägen einverstanden\nMillionen vierhunderttausend Deutsche Mark) zur Ver-         erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nfügung steht.                                                Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzel-\nlenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierun-\n2. Die Verwendung dieses Finanzierungsbeitrags sowie die          gen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nBedingungen, zu denen er gewährt wird, bestimmt der zwi-\nschen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Regie-         Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner aus-\nrung der Republik Liberia zu schließende Finanzierungs-       gezeichnetsten Hochachtung.\nThomas Trömel\nSeiner Exzellenz\nGabriel B. Matthews\nAußenminister der Republik Liberia\nMonrovia"]}