{"id":"bgbl2-1983-20-7","kind":"bgbl2","year":1983,"number":20,"date":"1983-08-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/20#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-20-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_20.pdf#page=16","order":7,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über den Verzicht auf die Erstattung der Kosten von Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentner, die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehörige gewährt wurden","law_date":"1983-08-01T00:00:00Z","page":544,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["544                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nHerauageber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil n enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nIhrer Inkraftsetzung od8f' Durchsetzung erlassenen RechtsVOfschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\n8ezuglbedlr19ungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestattungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nJe angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1 . Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 od8f' gegen Voraus-\nrechnung.\nPrel8 dieser Ausgabe: 2.35 DM (1,65 DM zuzüglich 0,70 DM Versand-                      Bundesanzeiger Verlagsg...m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3, 15 DM. Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.                        Postvertrlebutüdl · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens\nüber den Verzicht auf die Erstattung der Kosten von Sachleistungen,\nwelche bei Krankheit an Rentner, die ehemalige Grenzgänger\noder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind,\nsowie deren Familienangehörige gewährt wurden\nVom 1. August 1983\nNach Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung vom 25. Februar\n1982 zu dem Abkommen vom 26. Mai 1981 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Französischen Republik über den Ver-\nzicht auf die Erstattung der Kosten von Sachleistungen,\nwelche bei Krankheit an Rentner, die ehemalige Grenz-\ngänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind,\nsowie deren Familienangehörige gewährt wurden\n(BGBI. 1982 II S. 200), wird bekanntgemacht, daß die\nVerordnung nach ihrem Artikel 3 Abs. 1\nam 30. Juni 1983\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tag ist das Abkommen vom 26. Mai 1981\nnach seinem Artikel 4 in Kraft getreten.\nBonn, den 1. August 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}