{"id":"bgbl2-1983-2-6","kind":"bgbl2","year":1983,"number":2,"date":"1983-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/2#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_2.pdf#page=14","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen","law_date":"1983-01-07T00:00:00Z","page":38,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["38                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nBekanntmachunp                                                Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens                                  über den Geltungsbereich\nüber die Verhütung der Meeresverschmutzung                             der Pariser Verbandsübereinkunft\ndurch das Einbringen von Abfällen                          zum Schutz des gewerblichen Eigentums\nund anderen Stoffen                                            Vom 10. Januar 1983\nVom 7. Januar 1983\nDas Übereinkommen vom 29. Dezember 1972 über                   Die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883\ndie Verhütung der Meeresverschmutzung durch das               zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der in\nEinbringen von Abfällen und anderen Stoffen (BGBI.             Stockholm am 14. Juli 1967 beschlossenen Fassung\n1977 II S. 165, 180) ist nach Artikel XIX Abs. 2 für           (BGBI. 1970 II S. 293, 391) wird nach ihrem Artikel 21\nam   26.August 1982        Abs. 3 für\nBrasilien\nMali                               am 1 . März 1983\nin Kraft getreten.\nin Kraft treten.\nBrasilien hat seine Beitrittserklärung am 26. Juli 1982\nin London, Washington, Moskau und Mexiko abge-\ngeben.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die                 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 9. Dezember 1982 (BGBI. II                  Bekanntmachung vom 19. Januar 1982 (BGBl.11 S. 94).\ns. 1088).\nBonn, den 7. Januar 1983                                       Bonn, den 10. Januar 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen                             Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                  Im Auftrag\nDr. Bertele                                                 Dr. Bertele\nBekanntmachung\nder deutsch-französischen Vereinbarung\nüber die Schaffung einer deutsch-französischen Berechtigungskarte\nfür die Benutzung der Einrichtungen der Studentenwerke beider Länder\ndurch deutsche und französische Studierende\nVom 11. Januar 1983\nDie in Bonn am 10. Juli 1980 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi-\nschen Republik über die Schaffung einer deutsch-französischen Berechti-\ngungskarte für die Benutzung der Einrichtungen der Studentenwerke beider\nLänder durch deutsche und französische Studierende ist nach ihrem Artikel 6\nam 15. September 1981\nin Kraft getreten. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11 . Januar 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}