{"id":"bgbl2-1983-18-11","kind":"bgbl2","year":1983,"number":18,"date":"1983-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/18#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-18-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_18.pdf#page=16","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten","law_date":"1983-07-11T00:00:00Z","page":480,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["480                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1 . Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Voraus-\nrechnung.\nPrN dieser Ausgabe: 2,35 DM (1,65 DM zuzüglich 0,70 DM Versand-                        Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3, 15 DM. Im Bezugspreis\nist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.                        Postvertri.butück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nBekanntmachu~9\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nzur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten\nzwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten\nVom 11. Juli 1983\nDas Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beile-\ngung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten\nund Angehörigen anderer Staaten (BGBI. 1969 II\nS. 369) wird nach seinem Artikel 68 Abs. 2 für\nIsrael                                     am 22. Juli 1983\nin Kraft treten.\nBei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde notifi-\nzierte Israel:\n1. Zu Artikel 25, Absatz 4\nIsrael beabsichtigt, der Zuständigkeit des Zentrums nur\nsolche Streitigkeiten zu unterwerfen, die sich auf eine\ngenehmigte Investition im Rahmen eines der israelischen\nGesetze zur Förderung von Kapitalanlagen beziehen.\n2. Zu Artikel 26\nIsrael verlangt die Erschöpfung der innerstaatlichen Ver-\nwaltungs- oder Gerichtsverfahren als Bedingung im Rah-\nmen dieses Übereinkommens.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 6. August 1981 (BGBl.11 S. 627).\nBonn, den 11 . Juli 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}