{"id":"bgbl2-1983-17-3","kind":"bgbl2","year":1983,"number":17,"date":"1983-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/17#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-17-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_17.pdf#page=6","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)","law_date":"1983-06-24T00:00:00Z","page":462,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["462                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nBekanntmachUf'!9\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche\nVom 23. Juni 1983\nDas Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die\nAnerkennung      und     Vollstreckung        ausländischer\nSchiedssprüche (BGBI. 1961 II S. 121) wird nach\nseinem Artikel XII Abs. 2 für\nUruguay                              am 28. Juni 1983\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 21. April 1983 (BGBI. II S. 320).\nBonn, den 23. Juni 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachu~g\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel\nund über die besonderen Beförderungsmittel,\ndie für diese Beförderungen zu verwenden sind (A TP)\nVom 24. Juni 1983\nDas Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Be-\nförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen\nBeförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) -\nBGBI. 197 4 II S. 565 -, wird nach seinem Artikel 11 Abs. 2 für die\nVereinigten Staaten                                           am 20. Januar 1984\nin Kraft treten.\nDie Vereinigten Staaten haben bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde folgen-\ndes erklärt:\n(Übersetzung)\n\"(The accession is] subject to the dec-      ,,(Der Beitritt erfolgt] mit der Erklärung\nlaration pursuant to article 10 that the     nach Artikel 10, daß das Übereinkommen\nAgreement does not apply to carriage in      nicht auf die Beförderungen in den Verei-\nthe United States of America and its ter-    nigten Staaten von Amerika und ihren\nritories. ··                                 Hoheitsgebieten anwendbar ist.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n24. Juni 1982 (BGBI. II S. 638).\nBonn, den 24. Juni 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}