{"id":"bgbl2-1983-16-7","kind":"bgbl2","year":1983,"number":16,"date":"1983-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/16#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-16-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_16.pdf#page=22","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über Verfahren für Betrieb und Unterhaltung des Kulturwehrs Kehl/Straßburg","law_date":"1983-06-20T00:00:00Z","page":454,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["454                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nBekanntmachung\nder deutsch-französischen Vereinbarung\nüber Verfahren für Betrieb und Unterhaltung des Kulturwehrs Kehl/Straßburg\nVom 20. Juni 1983\nDurch Notenwechsel vom 13. Februar/30. April 1981\nhaben die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund die Regierung der Französischen Republik eine\nVereinbarung wegen zoll- und steuerrechtlicher Verfah-\nren für Betrieb und Unterhaltung des Kulturwehrs\nKehl/Straßburg getroffen. Diese Vereinbarung ist\nam 22. März 1983\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. Juni 1983\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nDr. Niemeyer\n(Übersetzung)\nRepublik Frankreich                                                     Der Botschafter\nDer Minister des Auswärtigen                                          der Bundesrepublik Deutschland\nParis, den 13. Februar 1981                                             Paris, den 30. April 1981\nHerr Botschafter,                                                    Herr Minister,\nim Namen der Regierung der Französischen Republik und               ich habe die Ehre, den Empfang Ihrer Note vom 13. Februar\nunter Bezugnahme auf die Notenwechsel-Vereinbarung vom               1981 zu bestätigen, mit welcher Sie im Namen Ihrer Regierung\n2. April 1979 über einige zoll- und steuerrechtliche Bestim-         und unter Bezugnahme auf die Vereinbarung durch Briefwech-\nmungen beim Bau des Kulturwehrs Kehl/Straßburg schlage               sel vom 2. April 1979 über bestimmte zoll- und steuerrecht-\nich Ihnen folgendes vor:                                             liche Verfahren im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für\ndas Kulturwehr Kehl/Straßburg eine Vereinbarung vorschla-\n1. Die zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen der genann-\ngen, deren Text in deutscher Fassung wie folgt lautet:\nten Vereinbarung gelten sinngemäß auch für die Arbeiten\nzum Betrieb, zur Unterhaltung und zur Erneuerung des           1. Die in obengenannter Vereinbarung vorgesehenen zoll-\nKulturwehrs Kehl/Straßburg.                                         und steuerrechtlichen Verfahren gelten sinngemäß auch\nfür Arbeiten zum Betrieb, zur Unterhaltung und zur Erneue-\n2. Nummer 3 der Vereinbarung vom 2. April 1979 (Berlin-\nrung des Kulturwehrs Kehl/Straßburg.\nklausel) gilt auch für diese Vereinbarung.\n2. Nummer 3 der Vereinbarung vom 2. April 1979 (Berfin-\nWenn dieser Vorschlag die Zustimmung Ihrer Regierung fin-\nKlausel) gilt auch für diese Vereinbarung.\ndet, schlage ich Ihnen vor, dieses Schreiben und Ihre Antwort\nals Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen                    Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß meine Regierung\nanzusehen, die zu dem Zeitpunkt in Kraft tritt, zu dem die bei-     mit den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlägen einverstanden\nden Regierungen sich notifiziert haben, daß die innerstaat-         ist. Ihre Note und diese Antwortnote bilden somit eine Verein-\nlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.          barung zwischen beiden Regierungen, die an dem Tage in\nKraft tritt, an dem beide Regierungen einander mitgeteilt\nhaben, daß ihre jeweiligen verfassungsrechtlichen Erforder-\nnisse für ihr Inkrafttreten erfüllt sind.\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner          Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner\nausgezeichnetsten Hochachtung.                                      ausgezeichneten Hochachtung.\nJean Francois-Poncet                                                             Axel Herbst\nSeiner Exzellenz                                                    Seiner Exzellenz\nHerrn Axel Herbst                                                    dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nBotschafter der Bundesrepublik Deutschland                           der Französischen Republik\nParis                                                                Herrn Jean Francois-Poncet\nParis"]}