{"id":"bgbl2-1983-16-13","kind":"bgbl2","year":1983,"number":16,"date":"1983-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/16#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-16-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_16.pdf#page=23","order":13,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen","law_date":"1983-06-21T00:00:00Z","page":455,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 16 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juli 1983    455\nBekanntmachU'19\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter\nund die Registrierung von Eheschließungen\nVom 21. Juni 1983\nDas Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über\ndie Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter\nund die Registrierung von Eheschließungen (BGBI.\n1969 II S. 161) ist nach seinem Artikel 6 Abs. 2 für\nMexiko                            am    23. Mai 1983\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 12. November 1979 (BGBI. II\nS. 1206).\nBonn, den 21. Juni 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele","456                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag Bundesanzeiger\nVerlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige\nVeröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu\nihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-\nten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen.\nb) Zolltarifvorschriften.\nBezugsbedtngungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-\nbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen\nsowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstucke\nje angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis\ngilt auch für Bundesgesetzblätter, die vOf dem 1. Juli 1983 ausgegeben\nworden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-\nscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Voraus-\nrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,10 DM (3.30 DM zuzuglich\n0,80 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung                      Bundesanzeiger Verlagages.m.b.H. · PosHach 13 20 · 5300 Bonn 1\n4,90 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ange-\nwandte Steuersatz beträgt 6,5 %.                                                        Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 388. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Mai 1983,\nist im Bundesanzeiger Nr. 115 vom 25. Juni 1983 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 115 vom 25. Juni 1983 kann zum Preis von 3,90 DM\n(3,00 DM + 0,90 DM Versandkosten einschl. 6,5 % Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto \"Bundesanzeiger\"' Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}