{"id":"bgbl2-1983-15-3","kind":"bgbl2","year":1983,"number":15,"date":"1983-06-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/15#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-15-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_15.pdf#page=11","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr","law_date":"1983-05-30T00:00:00Z","page":427,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 15 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Juni 1983                              427\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des\ndeutsch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommens\nVom 30. Mai 1983\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 7. Januar\n1983 zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der\nBundesrepublik Deutschland und der Union der So-\nzialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der\nDoppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen\n(BGBI. 1983 II S. 2) wird bekanntgemacht, daß das\nAbkommen nach seinem Artikel 24 Abs. 2\nam 15. Juni 1983\nin Kraft treten wird.\nDie Ratifikationsurkunden sind am· 16. Mai 1983 in\nMoskau ausgetauscht worden.\nBonn, den 30. Mai 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachu~g                                               Bekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens                über den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber den Straßenverkehr                                   über Straßenverkehrszeichen\nVom 30. Mai 1983                                             Vom 30. Mai 1983\nDas Übereinkommen vom 8. November 1968 über\nDas Übereinkommen vom 8. November 1968 über den           Straßenverkehrszeichen (BGBI. 1977 II S. 809, 893)\nStraßenverkehr (BGBI. 1977 II S. 809, 811) wird nach        wird nach seinem Artikel 39 Abs. 2 - unter Angabe des\nseinem Artikel 4 7 Abs. 2 - unter Angabe des nach Arti-     nach Artikel 46 Abs. 2 Buchstabe a notifizierten Musters\nkel 45 Abs. 4 notifizierten Unterscheidungszeichens         des Gefahrenwarnzeichens (nach Ziffer i) sowie des\n(Kennzeichens) - für                                        Musters des Haltzeichens (nach Ziffer ii) - für\nMarokko (Kennzeichen: MA) am 29. Dezember 1983               Marokko\nin Kraft treten.                                                  (Muster A8 /Muster B 28 )  am 29. Dezember 1983\nMarokko hat bei Hinterlegung seiner BeitrittsurkundP-    in Kraft treten.\n1. nach Artikel 54 Abs. 1 erklärt, daß es sich durch           Marokko hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde\nArtikel 52 nicht als gebunden betrachtet;                1 . nach Artikel 46 Abs. 1 erklärt, daß es sich durch\n2. nach Artikel 54 Abs. 2 erklärt, daß es für die Anwen-        Artikel 44 nicht als gebunden betrachtet;\ndung dieses Übereinkommens die Motorfahrräder            2. nach Artikel 46 Abs. 2 Buchstabe b erklärt, daß es für\nden Krafträdern gleichstellt.                                die Anwendung dieses Übereinkommens die Motor-\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die               fahrräder den Krafträdern gleichstellt.\nBekanntmachung vom 1. September 1982 (BGBI. II                 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nS. 799).                                                    Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBI. lt\nS.101).\nBonn, den 30. Mai 1983                                       Bonn, den 30. Mai 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen                           Der Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag                                                   Im Auftrag\nDr. Bertele                                                  Dr. Bertele"]}