{"id":"bgbl2-1983-14-1","kind":"bgbl2","year":1983,"number":14,"date":"1983-06-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/14#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_14.pdf#page=26","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und des Protokolls über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission","law_date":"1983-05-25T00:00:00Z","page":410,"pdf_page":26,"num_pages":1,"content":["410                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil II\nBekanntmachUf!9\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\ngegen Diskriminierung im Unterrichtswesen\nund des Protokolls über die Errichtung\neiner Schlichtungs- und Vermittlungskommission\nVom 25. Mai 1983\n1. Das Übereinkommen vom 15. Dezember 1960\ngegen Diskriminierung im Unterrichtswesen (BGBI.\n1968 II S. 385, 386) ist nach seinem Artikel 14,\n2. das Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die\nErrichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskom-\nmission zur Beilegung möglicher Streitigkeiten zwi-\nschen den Vertragsstaaten des Übereinkommens\ngegen Diskriminierung im Unterrichtswesen (BGBI.\n1968 II S. 385, 402) nach seinem Artikel 24\nfür\nGuatemala                              am 4. Mai 1983\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 14. Mai 1982 (BGBI. II S. 547).\nBonn, den 25. Mai 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nGraf zu Rantzau\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indien\nüber finanzielle Zusammenarbeit (Warenhilfe) 1983\nVom 26. Mai 1983\nIn Neu Delhi ist am 15. April 1983 ein Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indien über Finanzielle\nZusammenarbeit (Warenhilfe) 1983 unterzeichnet wor-\nden. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 7\nam 15. April 1983\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. Mai 1983\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nDr. Ehmann"]}