{"id":"bgbl2-1983-12-4","kind":"bgbl2","year":1983,"number":12,"date":"1983-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/12#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-12-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_12.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt","law_date":"1983-04-26T00:00:00Z","page":331,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1983               331\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nzur Verhütung von Rundfunksendungen,\ndie von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden\nVom 26. April 1983\nDas Europäische Übereinkommen vom 22. Januar\n1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von\nSendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete\ngesendet werden (BGBI. 1969 II S. 1939), ist nach\nseinem Artikel 9 Abs. 2 für\nItalien                         am   19. März 1983\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 12. September 1979 (BGBI. II\nS. 1051).\nBonn, den 26. April 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung\nwiderrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt\nVom 26. April 1983\nDas Übereinkommen vom 23. September 1971 zur Bekämpfung wider-\nrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (BGBI. 1977 II\nS. 1229) ist nach seinem Artikel 15 Abs. 4 für\nIndien                                          am    12. Dezember 1982\nin Kraft getreten.\nIndien hat seine Ratifikationsurkunden am 12. November 1982 in London\nund Washington und am 25. November 1982 in Moskau hinterlegt.\nDie Salomonen haben am 13. April 1982 derVerwahrregierung in London,\nam 3. Mai 1982 der Verwahrregierung in Washington und am 6. Mai 1982 der\nVerwahrregierung in Moskau notifiziert, daß sie sich an das Übereinkommen\ngebunden betrachten, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit\ndurch das Vereinigte Königreich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n9. Dezember 1982 (BGBl.11 S. 1089).\nBonn,den26.April 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}