{"id":"bgbl2-1983-11-4","kind":"bgbl2","year":1983,"number":11,"date":"1983-05-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1983/11#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1983-11-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1983/bgbl2_1983_11.pdf#page=15","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge","law_date":"1983-04-14T00:00:00Z","page":315,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Mai 1983                          315\n(Übersetzung)\nMinisterium\nfür Auswärtige Angelegenheiten\nNassau, Bahamas                                                      28. Februar 1983\nNr. 73\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Bundes der Bahamas beehrt\nsich, der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland den Empfang ihrer Note vom 5. Juli\n1982 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nAls Antwort beehrt sich das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Bun-\ndes der Bahamas, der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen, daß die\nvorstehenden Bestimmungen für die Regierung des Bundes der Bahamas annehmbar\nsind, die daher damit einverstanden ist, daß die Note der Botschaft und diese Antwort-\nnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem\nDatum dieser Note in Kraft tritt.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Bundes der Bahamas benutzt\ndiesen Anlaß, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausge-\nzeichnetsten Hochachtung zu versichern.\n(l. S.)\nAn die\nBotschaft\nder Bundesrepublik Deutschland\n10 Waterloo Road\nP.O. Box 444\nKingston 10, Jamaika\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Zollabkommens\nüber die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge\nVom 14. April 1983\nZypern hat am 2. Februar 1983 erklärt, daß es sich\nauch nach Erlangung der Unabhängigkeit am 16. August\n1960 an das Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über die\nvorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahr-\nzeuge (BGBI. 1961 II S. 837, 922) gebunden betrachtet,\ndessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit\ndurch das Vereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet\nerstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 21. Juli 1978 (BGBI. II S. 1080).\nBonn, den 14. April 1983\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Bertele"]}