{"id":"bgbl2-1982-4-6","kind":"bgbl2","year":1982,"number":4,"date":"1982-01-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/4#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-4-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_4.pdf#page=8","order":6,"title":"Bekanntmachung zum deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrag","law_date":"1982-01-08T00:00:00Z","page":80,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["80                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil II\nBekanntmachung\nzum deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrag\nVom 8. Januar 1982\nDas Verzeichnis der schweizerischen Verwaltungs-\nbehörden, deren Beurkundungen nach dem deutsch-\nschweizerischen Vertrag vom 14. Februar 1907 über die\nBeglaubigung öffentlicher Urkunden (RGBI. S. 411) zum\nGebrauch in der Bundesrepublik Deutschland keiner\nBeglaubigung bedürfen, ist auf Grund des Artikels 2\nAbs. 2 des angegebenen Vertrags wie folgt ergänzt\nworden:\n,,B. Kantonale Behörden:\nKanton Jura                 La Chancellerie d'Etat.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 18. Juli 1977 (BGBI. II S. 658).\nBonn, den 8. Januar 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge\nüber die Vergabe von Mitteln an Nationalgeschädigte\nzur Abgeltung von Härten in Einzelfällen\nVom 14. Januar 1982\nDurch Notenwechsel vom 2./26. November 1981 ist\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen\nfür Flüchtlinge (UNHCR) eine Vereinbarung über die\nVergabe von Mitteln an Nationalgeschädigte zur Abgel-\ntung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wieder-\ngutmachung geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nnach ihrem letzten Absatz\nam 26. November 1981\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 14. Januar 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1982                                           81\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                                                 Bonn, den 2. November 1981\nBetr.: Wiedergutmachung;\nhier: Abschlußregelung zugunsten von Nationalgeschädigten\nHerr Hoher Kommissar,                                               werden Ihrem Amt unmittelbar nach Abschluß der Vereinba-\nrung 2 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung gestellt.\nAuf Ihr Schreiben vom 6. Juli 1981 beehre ich mich, Ihnen\nmitzuteilen, daß die Bundesregierung bereit ist, einen Betrag         Der damit zu gründende Fonds wäre später entsprechend\nbis zu 5 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung zu stellen zur       dem Bedarf für die Leistungen an qualifizierte Antragsteller bis\nDurchführung von abschließenden Hilfsmaßnahmen für Natio-           zu dem vorgesehenen Maximalbetrag von 5 Millionen Deut-\nnalgeschädigte im Sinne von Artikel VI Nr. 1 Abs. 1 des Bun-        sche Mark aufzustocken.\ndesentschädigungs-Schlußgesetzes (BEG-SG), die unter na-\nIch bin damit einverstanden, daß zur überwiegenden Dek-\ntionalsozialistischer Gewaltherrschaft einen erheblichen Ge-\nkung des Ihrem Amt durch die Durchführung der Hilfsmaßnah-\nsundheitsschaden erlitten haben, sich in einer besonderen\nmen entstehenden Verwaltungsaufwandes ein Betrag in Höhe\nNotlage befinden und weder Leistungen nach Artikel VI BEG-\nvon 2 v. H. der von der Bundesregierung zur Verfügung gestell-\nSG noch aus den früheren Entschädigungsfonds Ihres Amtes\nten Mittel in Anspruch genommen werden kann.\nerhalten konnten, weil sie erst nach dem 31. Dezember 1965\nFlüchtlinge gemäß der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951             Diese Vereinbarung gilt auch für Berlin (West), sofern nicht\ngeworden sind.                                                      die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Ihnen gegen-\nüber innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Ver-\nIch gehe davon aus, daß diese Hilfsmaßnahmen grundsätz-\neinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nlich in ähnlicher Weise durchgeführt werden wie dies unter den\nfrüheren beiden Fonds der Fall war. Dabei sind die gleichen           Falls Sie, Exzellenz, sich mit diesen Vorschlägen einver-\nGrundsätze zu berücksichtigen, die die Richtlinien der Bun-         standen erklären, werden dieses Schreiben und Ihr Bestäti-\ndesregierung für Härteleistungen an jüdische und nichtjüdi-         gungsschreiben eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der\nsche Verfolgte vom 3. Oktober 1980 (BAnz. Nr. 192 vom 14.           Regierung der Bundesrepublik Deutschland bilden, die mit\nOktober 1980) und vom 26. August 1981 (BAnz. Nr. 160 vom            dem Datum Ihres Bestätigungsschreibens in Kraft tritt.\n29. August 1981) enthalten.                                            Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck mei-\nDanach kommen als Härteleistungen einmalige Beihilfen in         ner vorzüglichen Hochachtung.\nHöhe bis zu 5 000,- Deutsche Mark im Einzelfalle in Betracht.                                                      Ihr\nUm einen raschen Anlauf der Hilfsmaßnahmen sicherzustellen,                                         Hans-Dietrich Genscher\nSeiner Exzellenz\ndem Hohen Flüchtlingskommissar\nder Vereinten Nationen (UNHCR)\nHerrn Poul Hartling\nGenf\nVereinte Nationen                                    Genf, 26. November 1981\nDer Hohe Kommissar für Flüchtlinge\nHerr Bundesminister,\nIch habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 2. November 1981 zu bestä-\ntigen, in dem Sie die Bereitschaft Ihrer Regierung bekunden, meinem Amt zur Durch-\nführung von abschließenden Hilfsmaßnahmen an Nationalgeschädigte einen Betrag\nvon bis zu DM 5 Millionen zur Verfügung zu stellen. Ich bin mit den in Ihrem Schreiben\nenthaltenen Modalitäten für die Durchführung der Hilfsmaßnahmen, die Bereitstellung\nder hierzu erforderlichen Mittel und die teilweise Deckung der entstehenden Verwal-\ntungskosten aus dem Fonds selbst einverstanden und gehe davon aus, daß Ihrem Vor-\nschlag entsprechend die durch unseren Schriftwechsel getroffene Vereinbarung mit\ndem heutigen Tage in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Bundesminister, den erneuten Ausdruck meiner vorzüglich-\nsten Hochachtung.\nPoul Hartling\nHerrn Vizekanzler\nund Bundesminister des Auswärtigen\nHans-Dietrich Genscher\nAuswärtiges Amt\nder Bundesrepublik Deutschland\nAdenauer Allee\n0-5300 Bonn"]}