{"id":"bgbl2-1982-26-7","kind":"bgbl2","year":1982,"number":26,"date":"1982-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1982/26#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1982-26-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1982/bgbl2_1982_26.pdf#page=10","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)","law_date":"1982-06-24T00:00:00Z","page":638,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["638                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-mauritischen Luftverkehrsabkommens\nVom 24. Juni 1982\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Januar\n1982 zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr\n(BGBI. 1982 II S. 50) wird bekanntgemacht, daß das\nAbkommen nach seinem Artikel 17 Abs. 1\nam 21. März 1982\nin Kraft getreten ist.\nBonn, den 24. Juni 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer\nBekanntmachu119\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel\nund über die besonderen Beförderungsmittel,\ndie für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)\nVom 24. Juni 1982\nDas Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförde-\nrungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförde-\nrungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) - BGBI.\n1974 II S. 565 -, wird nach seinem Artikel 11 Abs. 2 für die\nTschechoslowakei                                         am 13. April 1983\nin Kraft treten.\nDie Tschechoslowakei hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach\nArtikel 16 Abs. 1 des Übereinkommens erklärt, daß sie sich durch Artikel 15\nAbsätze 2 und 3 nicht als gebunden betrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n22. September 1981 (BGBI. II S. 911 ).\nBonn, den 24. Juni 1982\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}